„Endlich wird die Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden können.“, begrüßte  Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, den Tatbestand, dass am vergangenen Montag, 23. März, das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums für die Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts beschlossen hatte.

". die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden. ... " Kerstin Andreae
“. die Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur überwunden werden. … ” Kerstin Andreae

Andreae verwies zugleich darauf: „Seit langem fordern wir, dass Mieter und Wohnungseigentümer das Recht haben müssen, sich eine private Ladeinfrastruktur anzuschaffen. Immerhin finden über 80 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Der Erfolg der Elektromobilität wird sich vor allem im Privaten entscheiden. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass das reformierte Miet- und Wohnungseigentumsrecht nun schnell in Kraft tritt.“