Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte vor Tagen erklärt, dass wir  mit unserem Geldschein an der Kasse jeden Tag mitbestimmen was auf Dauer erzeugt und angeboten wird.(Wir haben gestern darüber berichtet, s. unten) Am Mittwoch nun , 18. März, betonte  nun Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Bundesregierung habe die von ihm  vorgelegte Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen beschlossen.

"...mit unserem Geldschein an der Kasse jeden Tag mitbestimmen was auf Dauer erzeugt und angeboten wird ...; Julia Klöckner
“…mit unserem Geldschein an der Kasse bestimmer wir  jeden Tag mit  was auf Dauer erzeugt und angeboten wird …”; Julia Klöckner

„Mit dem konsequenten Einkauf energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen leistet die Bundesregierung mit ihren eigenen Dienststellen einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele“, signalisierte Altmaier stolz.  Damit bleibe eine vollständig klimaneutrale Verwaltung, „… die wir mittelfristig erreichen wollen“…, kein reines Wunschdenken mehr.“

In der Neufassung sind die Verpflichtungen der öffentlichen Hand zur Berücksichtigung von Energieeffizienzaspekten klar geregelt: Die Beschafferinnen und Beschaffer müssen grundsätzlich Waren und Produkte mit der höchsten verfügbaren Effizienzklasse im Sinne der EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung einkaufen. Sofern ein solches Leistungsniveau an  Energieeffizienz (noch) nicht erreicht wird, ist alternativ auf das höchste erreichbare Leistungsniveau an Energieeffizienz abzustellen, heißt es in der Verwaltungsvorschrift.

Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob es sich um einen rein national oder europaweit

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“.„Mit dem konsequenten Einkauf energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen . ……” ; Peter Altmaier, bild steffen kugler

ausgeschriebenen Auftrag handelt.

Durch die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zielt die Bundesregierung darauf ein hohes Maß an Energieeffizienz bei allen Beschaffungsvorgängen des Bundes zu erreichen. Die bisherige Regelung lief Ende des vergangenen Jahres aus und wurde auf der Grundlage des Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umfassend überarbeitet.

Über die Anpassungen in der Verwaltungsvorschrift hinaus plant die Bundesregierung, zur Umsetzung der Kabinettbeschlüsse zum Klimaschutzprogramm in einem zweiten Schritt eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur klimafreundlichen öffentlichen Beschaffung vorzulegen. Diese soll sich auf besonders klimarelevante Produkte und Dienstleistungen erstrecken. Bisher ist nicht offen gelegt wie die Beschaffungsvorschriften überprüft werden können oder sollten.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Nachhaltigkeit: Mit unserem Geldschein an der Kasse bestimmen wir …