Von der Stellvertretenden Regierungssprecherin und Staatssekretärin Ulrike Demmer wollte ein Journalistenkollege  am vergangenen Montag, 16. März, in der Regierungspressekonferenz in Berlin. wissen  kann der Notstand, Notfall wie in Bayern  auch vom Bund ausgerufen werden oder ist das nur Ländersache und kämen dann eventuell auch die Notstandsgesetze, die wir seit 1968 haben, zum Einsatz?

Die Bundesregierung besitzt keine strategischen Ölreserven.....; Bundesinnenminister Horst Seehofer, bild steffen kugler
Die Bundesregierung besitzt keine strategischen Ölreserven…..; Bundesinnenminister Horst Seehofer, bild steffen kugler

Das war nur der erste Teil der Frage, wir haben gestern 19. März ausführlich berichtet, s. unten. Der zweite Teil betraf  ein weiteres, wirklich wichtiges Thema angesichts der gegenwärtigen Dominanz vom Corona-Virus und der richtete sich : an den Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer, Steve Alter: Die Frage lautete: “…für wie viele Tage hat die Bundesrepublik strategische Reserven in Sachen Getreide, Benzin und Heizstoffe?“ Alter musste in dem Augenblick passen aber erkündigte an er wetrde das nachholen. Das tat inzwischen ein anderer Sprecher Seehofers und er berichtete uns am Mittwochabend, 18. März,  direkt: „

„In der Bundesreserve Getreide lagern ca. 760.000 t Weichweizen, Hafer und Roggen. Daneben werden in der Zivilen Notfallreserve ca. 120.000 t Reis , Erbsen und Linsen sowie ca. 5.000 t Kondensmilch vorgehalten. Die Frage, für wie viele Tage diese Vorräte reichen können, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies davon abhängt, zu welchem Zweck und in welchen Portionen sie eingesetzt bzw. weiterverarbeitet werden. Man geht generell von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen aus.

Die Bundesregierung besitzt keine strategischen Ölreserven. Diese wurden mit Beschluss des damaligen Bundestages zwischen 1998 und 2004 veräußert.

Das Erdölbevorratungsgesetz regelt die deutsche Erdölbevorratung. Diese wird durch den Erdölbevorratungsverband (EBV) organisiert und verwaltet, indem die Mineralölwirtschaft verpflichtet wird, Reserven an Erdöl und Erdölerzeugnissen vorzuhalten, um im Falle von internationalen Versorgungsengpässen Erdöl oder Erdölerzeugnisse für einen längeren Zeitraum zur Verfügung zu haben. So wird sichergestellt, dass bei Versorgungsengpässen die wirtschaftliche Produktivität des Landes aufrechterhalten wird.

Der Erdölbevorratungsverband (EBV) hat die gesetzliche Vorratspflicht. Sie bemisst sich nach der durchschnittlich in 90 Tagen in die Bundesrepublik Deutschland eingeführten Menge an Erdöl und Erdölerzeugnissen. Die Bestände des EBV umfassen neben Rohöl Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff, leichtes Heizöl und Flugturbinenkraftstoff (JET A-1). Darüber hinaus sind die Vorräte so über das Gebiet der Bundesrepublik zu verteilen, dass in jeder von fünf definierten Versorgungsregionen mindestens sofort zugreifbare Bestände mit einer Reichweite von 15 Tagen vorhanden sind. Zurzeit werden vom EBV ca. 24 Mio. t Erdöl und Erdölerzeugnisse bevorratet.