Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) fehlen bei dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen EU-Klimagesetz, essentielle Bestandteile für die Umsetzung der Klimaneutralität bis 2050.
Die DUH weist darauf hin, dass die Kommission gemäß dem Gesetzentwurf  plane, sich weitreichende Befugnisse hinsichtlich der Bestimmung klimapolitischer Zwischenziele ab 2030 zu geben.

. ..Die Kommission hat die Chance verpasst, verbindliche Zwischenziele festzulegen l..; Sascha Müller-Kraenner, bild duh
. ..Die Kommission hat die Chance verpasst, verbindliche Zwischenziele festzulegen l..; Sascha Müller-Kraenner, bild duh

Doch, weder sei ein verbindliches EU-Emissionsbudget im Gesetz verankert, auch gebe es keinen unabhängigen Sachverständigenrat, um die EU-Klimapolitik wissenschaftlich zu begleiten, heißt es Kommentar der DUH zum Gesetzentwurf.

Und DUH- Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner betont in dem Zusammenhang: Das Klimagesetz kann in seiner aktuellen Form nicht als das fehlende Dach der europäischen Klimapolitik dienen. Die Kommission hat die Chance verpasst, verbindliche Zwischenziele festzulegen und eindeutig klimaschädliche Praktiken, wie die Förderung einer fossilen Infrastruktur zu beenden. Es obliegt jetzt dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten aus dem Vorschlag ein zukunftsfähiges Klimagesetz zu machen. Mit der ab Juli beginnenden EU-Ratspräsidentschaft muss sich Deutschland für eine zügige Anhebung der EU-Klimaziele und ein starkes Klimagesetz einsetzen.“

Die DUH, der das Gesetz bereits vorab vorlag und die darauf hin bereits am vergangenen Dienstag, 03. März, dazu Stellung nahm,  weist auch darauf hin neben dem Ziel der Klimaneutralität sei  die einzig große Neuerung eine weitreichend neue Kompetenz der Kommission, ab 2030 klimapolitische Zwischenziele zu bestimmen. Die Kommission plant, diese künftig per delegierten Rechtsakt zu erlassen. Doch: „…  die Mechanismen zur Ausrichtung aller Politikbereiche auf die Klimaneutralität bleiben wenig konkret. Die Kommission will zwar jeden neuen Gesetzesvorschlag auf seine Vereinbarkeit mit der Klimaneutralität prüfen. Eindeutig klimaschädliche Praktiken wie fossile Subventionen oder die Finanzierung neuer Gasinfrastruktur werden jedoch nicht angegangen.“

Der Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der DUH Constantin Zerger fordert: : „Die Klimaziele der EU müssen sich an einem Emissionsbudget ausrichten, das mit dem 1,5 Grad Ziel kompatibel ist. Notwendig ist dafür eine Emissionsminderung von mindestens 65 Prozent bis 2030 und die Erreichung der Treibhausgasneutralität schon deutlich vor 2050. Wissenschaftliche Kriterien sollten die Basis für die Zwischenziele sein und von einem unabhängigen Sachverständigenrat überprüft werden.”

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