„Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kohle muss zwingend der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien einhergehen“, forderte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich  der Debatte des Bundestages zum Kohleausstieg am vergangenen Freitag, 06. März, also der ersten Lesung des Kohleausstiegsgesetzes. Dies war bereits während der  Bundestagsdebatte immer wieder angemahnt worden: „.. zum Ausstieg aus Atomkraft und Kohle „,,gehört,zwingend der Ausbau der erneuerbaren Energien …“.

"...zum Ausstieg aus Atomkraft und Kohle „,,gehört,zwingend der Ausbau der erneuerbaren Energien ..."; Forderungen im Bundestag …“....
“…zum Ausstieg aus Atomkraft und Kohle gehört zwingend der Ausbau der erneuerbaren Energien …”; Forderungen im Bundestag …       “….

Der müsse jetzt auch kommen, forderte  dann gleich nach der Debatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). “Wir brauchen 65 Prozent Erneuerbare – mindestens – in 2030. Dafür müssen wir jetzt die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Das ist die Aufgabe der nächsten Tage und Wochen.”

Und der BDEW erklärte dazu: „Die Kraftwerksbetreiber wollen ihre Energieerzeugung auf CO2-arme Technologien umrüsten, und sie stehen zu ihrer Verantwortung, für ihre Kunden gleichzeitig eine jederzeit sichere Strom- und Wärmeversorgung zu gewährleisten. Etwa drei Viertel der Steinkohlekraftwerke sind Anlagen, die zugleich Strom und Wärme produzieren (Kraft-Wärme-Kopplung).“

Gleichzeitig wollen die Unternehmen erhebliche Summen in den Ausbau der Erneuerbaren Energien investieren, so der BDEW weiter, damit die Energiewende gelingt. Man brauche dazu  allerdings dringend die Unterstützung der Politik, damit der eingeschlagene Erfolgspfad nicht abreißt: Weg frei für Windkraft an Land und auf See, weg mit dem 52GW-Deckel für PV. Andernfalls wird das Ziel nicht erreichbar sein, den Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. In ihrem Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit geht das Bundeswirtschaftsministerium zudem von einem Zubau von 17 Gigawatt Gas-KWK-Anlagen bis 2030 aus.

Für  den  Verband konstatierte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung anlässlich der Ausstiegsdebatte: „ Leider ist der heute in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf nicht geeignet, den erforderlichen Rahmen zu schaffen. Er ist energie- und klimapolitisch unzureichend. „

Um Investitionen in den notwendigen Kraftwerks-Neubau und die erforderliche Umrüstungen von KWK-Anlagen anzureizen, muss die Bundesregierung die Förderung der umweltschonenden KWK verlängern und den Bonus erhöhen, mit dem die Transformation von Kohle-KWK zu Gas- und Erneuerbaren-KWK unterstützt werden soll.