In einem Schreiben an die für die Abfallentsorgung zuständigen Stadt- und Landkreise hat  das Umweltministerium  des Landes Baden-Württemberg am vergangenen Mittwoch, 25. März, gezielte  Hinweise auf  eine sichere Abfallentsorgung in der aktuellen gesundheitlichen Ausnahmesituation gegeben.

Sorgen wegen nachlässig entsorgter Abfälle... bild stm. ba-wü
Sorgen wegen nachlässig entsorgter Abfälle… bild stm. ba-wü

„Auch über nachlässig entsorgte Abfälle aus Quarantäne-Haushalten, Arztpraxen oder Kliniken ist die Ansteckung mit dem Coronavirus eventuell möglich“, betonte darin  Umweltminister Franz Untersteller. „Um eine sichere Entsorgung zu gewährleisten, sind deshalb Vorsichtsmaßnahmen nötig“, ermahnte der Minister und verwies darauf, dass es  dabei geht um die Gesundheit insbesondere der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entsorgungsträger gehe.

Während sich für „normale“ Haushalte durch die aktuelle Pandemie keine Änderungen bei der Abfallentsorgung ergeben, meinte Untersteller in dem Schreiben,sei besondere Sorgfalt überall da geboten, wo virenbelastete Abfälle anfallen oder anfallen können. Dabei werde zwischen Haushalten und Arztpraxen sowie Einrichtungen des Gesundheitsdienstes wie zum Beispiel Kliniken unterschieden.

„Es ist in der momentanen Situation im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus unerlässlich, dass sich alle des Risikos bewusst sind, das von ihrer Tätigkeit oder ihrem persönlichen gesundheitlichen Zustand auf  andere übergeht. Dieses Risiko umfasst auch die täglich anfallenden Abfälle“, mahnte der Umweltminister.