Das Bundeskabinett hat gestern , Mittwoch 29. April, eine Formulierungshilfe beschlossen  mit der können so das Kanzleramt in einer Erläuterung dazu die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einbringen. Damit soll, so heißt es da, ein bisheriges Privileg von Bürgerenergiegesellschaften entfallen.

Verankerung der Windenergie an Land ...; bild guido bergmann
Kabinettsbeschluß: … zur lokalen Verankerung der Windenergie an Land …; bild guido bergmann

Zum Hintergrund erläuterte die Bundesregierung über das Bundespresseamt: Zur Stärkung der Vielfalt an Akteuren und zur lokalen Verankerung der Windenergie an Land sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) seinerzeit Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften bei den Ausschreibungen eingeführt worden. Bürgerenergiegesellschaften sollten an den Ausschreibungen bereits teilnehmen können, auch ehe sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ihr  Projekt hatten.

Dieses Privileg hat jedoch zu Fehlanreizen geführt, konstatiert das Kabinett.  Es setzte demnach große Anreize, bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt an den Ausschreibungen teilzunehmen. Es wurden spekulative Gebote abgegeben, die auf noch nicht verfügbare Anlagentypen setzten.

Dies führte dazu, dass von großen Projektierern Bürgerenergiegesellschaften gegründet wurden, die den formellen Anforderungen zwar entsprachen. Aber sie ließen eine lokale Verankerung vermissen und liefen damit den Zielen des Gesetzes zuwider.

In der Folge hätten  nahezu ausschließlich Projekte von Bürgerenergiegesellschaften ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung einen Zuschlag erhalten, die auch bisher weitgehend nicht realisiert worden sind. Dies verstärke aber  den derzeitigen Einbruch beim Ausbau der Windenergie an Land.

Vor diesem Hintergrund wurde die Regelung bereits temporär ausgesetzt. Nach aktueller Rechtslage würde das Privileg der Bürgerenergiegesellschaften zum nächsten Gebotstermin am 1. Juli 2020 erneut aufleben und damit die beschriebenen Probleme erneut auslösen. Das soll mit der Gesetzesänderung behoben werden, so heißt es in dem Statement der Bundesregierung dazu.  Künftig sollen alle Bieter bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nur noch für bereits genehmigte Projekte ein Gebot abgeben dürfen.