Es sei gut, dass bereits jetzt viele Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft – etwa traditionelle Straußwirtschaften, Zierpflanzenbetriebe oder selbständige Forstarbeiter – auf das Soforthilfeprogramm zugreifen könnten, begrüßte am vergangenen Freitag, 27. März, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die Entwicklung,

Landwirte müssen auf das Soforthilfeprogramm zugreifen können ...; Julia Klöckner mit Horst Seehofer und Peter Altmaier ...; bild guido bergmann
Landwirte müssen auf das Soforthilfeprogramm zugreifen können …; Julia Klöckner mit Horst Seehofer und Peter Altmaier …; bild guido bergmann

Entscheidend sei aber, dass es in der mit den Ländern noch abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Soforthilfeprogramms keine Einschränkungen bezüglich der Rechtsform des Antragstellers oder des Wirtschaftssektors, dem die Unternehmen angehören, geben dürfe. Deshalb appellierte Klöckner  in einem Schreiben an ihre Amtskolleginnen und Amtskollegen aus den Bundesländern beim Soforthilfeprogramm für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen‘ der Bundesregierung keinen Sektor auszuschließen.

Auch landwirtschaftliche Betriebe, die zum Beispiel ‚Urlaub auf dem Bauernhof‘ oder ‚Schankgaststätten‘ nicht als gewerbliche Unternehmen ausgegliedert hätten, müssten Zuschüsse erhalten können.
“Wir wollen Solo-Selbständigen und Kleinstunternehmen der Land- und Forstwirtschaft in dieser schwierigen Zeit dabei helfen, akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken“, mahnte Klöckner.  Das sichere Existenzen. „Beim Zugriff auf die Hilfen, darf es daher keine Differenzierung nach Rechtsform oder Wirtschaftssektor geben. Das würde diesem Ziel entgegenstehen, wäre nicht vermittelbar. Daher mein Appell an die Länder, hier mitzuziehen“, forderte die Ministerin.