Auch der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) wirft der Bundesregierung vor die Verbesserungsvorschläge der Länder zum Entwurf des Kohleausstiegsgesetz weitestgehend zu ignorieren.

"Allein 26-mal befindet sich in der Gegenäußerung (der Bundesregierung, d. Redkt) die Formulierung, "...dass die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates ablehne...; so Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation
“Allein 26-mal befindet sich in der Äußerung  der Bundesregierung die Formulierung, “…dass die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates ablehne…; so Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation

Der Verband weist in seiner Stellungnahme vom Mittwoch, 08. April, daraufhin: “Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme von Mitte März grundlegende Verbesserungsvorschläge für den Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes vorgelegt. Er hatte seinerzeit ein klares Signal gesendet: Keine systematische Benachteiligung der Steinkohle, mehr Rechts- und Investitionssicherheit beim Kohleausstieg und eine Stärkung der Rolle der KWK in der Strom- und Wärmeversorgung.“

Zur Illustration ihrer Erkenntnisse verweist der VKU darauf : „Allein 26-mal befindet sich in der Gegenäußerung (der Bundesregierung, d. Redkt) die Formulierung, dass die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates ablehne.“ Und weiter heißt es da: „ Dass die Bundesregierung Vorschläge des Bundesrates prüfe, ist hingegen nur an drei Stellen in der Gegenäußerung zu finden. Der Bundesrat hatte viele berechtigte Anliegen aufgenommen, mit denen sich die Bundesregierung in dieser Gegenäußerung leider nicht intensiv genug befasst hat.“

Der VKU pocht darauf jetzt komme es darauf an, dass der Bundestag an wesentlichen Stellen des Kohleausstiegsgesetzes nachbessert. Die kommunale Energiewirtschaft benötige langfristig sichere Rahmenbedingungen für Investitionen in die Strom- und Wärmewende.

Konkret verweist der Verband darauf ein wesentlicher Aspekt sei daher, dass das Kohleausstiegsgesetz ausreichende Anreize für den Ausbau, die Modernisierung und den Umstieg von Kohle- auf Gas-KWK setze. Hinzu komme: „Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene zu geringe Entschädigungen für Steinkohlekraftwerke Anfang der 2020er Jahre und die entschädigungslosen ordnungsrechtlichen Abschaltungen bereits ab 2027 werden vor allem kommunale Kraftwerksbetreiber vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen gestellt. Aus Sicht des VKU darf es diese Benachteiligung der Steinkohle nicht geben. Dadurch würden kommunale Investitionen in erheblichem Maße entwertet werden und die Mittel für die anstehende Transformation vor allem einer klimafreundlichen Wärmeversorgung vor Ort fehlen.“