„Seit dem 13. März 2020 ist ein wegweisendes Urteil für Windenergieprojekte in ganz Deutschland rechtskräftig“, konstatierte der Vorsitzende  des BWE-Landesverbandes Schleswig-Holstein, Horst Leithoff bereits Ende März.

Das Urteil sendet ein positives Signal an alle Windenergieanlagenplaner; Horts leithoff
Das Urteil sendet ein positives Signal an alle Windenergieanlagenplaner; Horst leithoff

Demnach entschied das Verwaltungsgericht Schleswig zugunsten von sechs geplanten Windenergieanlagen in Großenaspe und Wiemersdorf. Nach Ansicht der Richter werden Ergebnisse der Wetterradarstation nicht in bedeutendem Maße durch Windenergieanlagen beeinträchtigt. Das Urteil wird eine bundesweite Signalwirkung für die Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wetterradaren haben, ist sich der Windenergie-Landesverband sicher.

Denn, so der Verband in seinem Statement zum Urteil: Mit seinem Urteil widerlegt das Verwaltungsgericht die Gutachtereinschätzung des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dieser hatte angeführt, dass die Bestandsanlagen in der Nähe der Wetterradarstation bereits jetzt schon die Messwerte beeinflussten. Mehr Anlagen in dem Gebiet würden demzufolge die Funktionsfähigkeit des Radars weiter einschränken. Das Gericht bejahte zwar, dass sich die geplanten Windenergieanlagen nachteilig auf die Datenerfassung auswirken. Allerdings nicht so stark, dass der DWD in der Ausübung seiner Aufgaben eingeschränkt würde. Damit muss die für dieses Projekt zuständige schleswig-holsteinische Genehmigungsbehörde (LLUR) ihre früheren Ablehnungsbescheide aufheben und zugunsten der Betreiber neu entscheiden.

Horst Leithoff  ist sich sicher: „Das Urteil sendet ein positives Signal an alle Windenergieanlagenplaner in ganz Deutschland und bestätigt alle in den letzten Jahren erfolgten Urteile im Konflikt zwischen Windenergie und dem DWD seit der richtungsweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2016.“ Der BWE hoffe, dass mit diesem Urteil nun insgesamt ein Umdenken im DWD stattfinden werde und die Auseinandersetzungen zwischen Windenergie und dem DWD zeitnah der Vergangenheit angehören. „Wir freuen uns auch über die Bestätigung von Vorrangflächen durch das Gericht. Gerade auf diesen Vorrangflächen muss Wind Vorrang vor anderen Unternehmungen haben.“