Am vergangenen  Donnerstag 14. Mai,  hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN das Planungssicherstellungsgesetz beschlossen. Tage zuvor hatten bereits 34 Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen ihren Protest öffentlich artikuliert. ( Umwelt- und Energie-Report hatte ausführlich berichtet, siehe unten) Für die Linke im Bundestag beschrieb deren Abgeordneter, Hubertus Zdebel, am vergangenen Freitag, 15. Mai,

" Bei derart schweren Eingriffen in die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit...!" Hubertus Zdebel:
” Bei derart schweren Eingriffen in die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit…!” Hubertus Zdebel:

das  beschlossene Planungssicherstellungsgesetz  als einen  „ …Frontalangriff auf die in Jahrzehnten erkämpften Beteiligungsrechte im Umweltrecht.“

„Das betrifft zentral den Erörterungstermin, der das Herzstück eines umweltrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist“, präzisiert Zdebel und analysiert weiter: „ Diesen Termin im Rahmen des Ermessens zuständiger Behörden trotz substantiierter Einwendungen gänzlich wegfallen zu lassen oder durch eine Online-Konsultation, die keinen relevanten Diskurs von Einwendenden, Antragstellern und Sachverständigen darstellt, zu ersetzen, höhlt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Umweltverbände an umweltrechtlichen Verfahren in extremer Weise aus.“

Zdebel mahnt unter dem Deckmantel der COVID-19-Pandemie könnten so umweltzerstörende Großprojekte unter Ausschluss einer effektiven Bürger*innenbeteiligung durchgesetzt werden.

DIE LINKE hätte  deshalb einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem gefordert wird, dass Verfahren, bei denen Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen in das Ermessen der Behörde gestellt sind oder vorgeschrieben sind, bis zum 30.September .2020 ausgesetzt werden. Dieser Antrag wurde dann  mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD bei Enthaltung der Grünen abgelehnt.

Bei derart schweren Eingriffen in die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit wäre zumindest – wie bei anderen Gesetzentwürfen – eine Sachverständigenanhörung erforderlich gewesen. Doch CDU/CSU und SPD stimmten im federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat am 13.Mai. dagegen. Sekundiert wurde ihnen von FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die mit ihren Enthaltungen verhinderten, dass das notwendige Quorum für die Durchführung der Sachverständigenanhörung zu Stande kam. In der Folge wurde das Gesetz nur einen Tag später im Bundestag verabschiedet.

Zdebel  mahnt es stehe nun  zu befürchten, dass der Öffentlichkeit nicht nur befristet bis zum 31.März .2021, wie immer von der Großen Koalition beteuert, sondern dauerhaft wirkungsvolle Partizipationsmöglichkeiten genommen werden sollen. Denn CDU/CSU und SPD haben bereits in einem Antrag im Innenausschuss bekundet, dass sie prüfen wollen, welche Elemente des Planungssicherstellungsgesetzes auch über die pandemische Lage hinaus Anwendung finden sollen.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Protest von 34 Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen