Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte am Mittwoch, 29. April, den Kabinettsbeschluss zur Änderung de EEG. (Umwelt- und Energie-Report hat gestern, Donnerstag, 30 April, mehrere Berichte dazu veröffentlicht, s. unten)

"Die Bieter benötigen gesetzliche Klarheit...! Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation
“Die Bieter benötigen gesetzliche Klarheit…! Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert  Liebing: „Mit diesem Vorstoß sorgt die Bundesregierung für mehr Rechtsicherheit für Unternehmen, die durch die aktuelle Corona-Pandemie die Realisierungsfristen bei Windenergie-, großen Solar- und Biomasseanlagen nicht halten können.“ Und er verweist darauf,  dass die Bundesnetzagentur  in Reaktion auf die Krise bereits die nötige Flexibilität an den Tag gelegt hatte. „Der VKU begrüßt, dass die Bundesregierung diese Sofortmaßnahmen gesetzlich flankieren will.

Die Fristverlängerung sollte jedoch auch auf die jüngste Ausschreibungsrunde im März 2020 und die noch kommenden Runden ausgeweitet werden. Die Bieter benötigen gesetzliche Klarheit, die über die Ankündigungen und die Verwaltungspraxis der Bundesnetzagentur hinausgeht“, forderte Liebing.

Und dann beklagt der VKU- Hauptgeschäftsführer: „Darüber hinaus greift der Kabinettsbeschluss zu kurz, indem er nur Anlagen im Ausschreibungssystem berücksichtigt. Anlagen in der Festvergütung droht infolge der Corona-Krise die Degression zum Verhängnis zu werden. Mit jedem Monat, die eine Solaranlage später in Betrieb geht, erhält sie nach heutigem Stand 1,4 Prozent weniger Vergütung. Hier muss der Gesetzgeber unterstützend agieren, zum Beispiel indem er die Vergütungssätze für die Dauer der Pandemie auf dem heutigen Niveau einfriert.“

Positiv ist, dass die Option, ohne Genehmigung der Anlage an den Ausschreibungen für die Windenergie teilnehmen zu können, endgültig gestrichen wurde. Die bisherige Regelung, die für Bürgerenergiegesellschaften geschaffen worden war, erwies sich als missbrauchsanfällig, hat zu ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrungen geführt und so den Ausbau der Windenergie behindert.”

Lesen Sie dazu auch unsere Berichte: Erneuerbare Energien: Auswirkungen einer Formulierungshilfe

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