Die EU-Kommission hat am gestrigen Montag, 18. Mai,  eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der EU-Vorschriften für transeuropäische Energieinfrastruktur und eine gezielte technische Konsultation für Interessensvertreter eingeleitet. Die Antworten auf diese Umfragen sollen  in die Arbeit der Kommission zur Überarbeitung der Verordnung über Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur – bekannt als die  „TEN-E- Verordnung“- einfließen, die als wichtige Initiative im Rahmen des Europäischen Grünen Deals skizziert wurde.

"..Europa braucht eine moderne, widerstandsfähige und sichere Energieinfrastruktur, ..; Kadri Simson , bild eu
“..Europa braucht eine moderne, widerstandsfähige und sichere Energieinfrastruktur, ..; Kadri Simson , bild eu

„Um bis 2050 ein klimaneutraler Kontinent zu werden, braucht Europa eine moderne, widerstandsfähige und sichere Energieinfrastruktur, die in der Lage ist, einen viel größeren Anteil an erneuerbaren Energien aufzunehmen“, erläuterte  Energiekommissarin Kadri Simson den Vorgang. Mit der  aktualisierten TEN-E-Verordnung werden  die Regeln für grenzüberschreitende Energieprojekte festgelegt, um sicherzustellen, „…dass sie mit unseren Klimazielen in Einklang stehen. Mit der öffentlichen Konsultation möchten wir die Meinung aller Beteiligten darüber einholen, wie wir weiter vorankommen können”, so der Kommissar.

Im Hinblick darauf, die EU-Energieinfrastruktur vollständig mit dem Ziel der Klimaneutralität der EU für 2050 in Einklang zu bringen wird die Kommission vor Ende 2020 einen Legislativvorschlag zur Anpassung der TEN-E-Verordnung veröffentlichen. Als wichtiger Teil des Prozesses zielt die heute eröffnete öffentliche Konsultation darauf ab, Meinungen und Beiträge zu den Konzepten von Bürgerinnen und Bürgern und einem breiten Spektrum von Stakeholdern – von nationalen, regionalen und lokalen Behörden bis hin zu Unternehmen, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Bildungseinrichtungen, Verbrauchergruppen, Forschungs- und Innovationsorganisationen – einzuholen. Die Konsultation wird 8 Wochen verfügbar sein.

Parallel dazu soll im Rahmen einer fachspezifischen, zielgerichteten Konsultation Beiträge von Interessenvertretern eingeholt werden, die über Fachwissen verfügen und mit den verschiedenen Aspekten der bestehenden Verordnung vertraut sind. Diese wird ebenfalls heute eingeleitet und läuft 8 Wochen lang.

Um eine breitere und interaktivere Konsultation zu gewährleisten, organisiert die Kommission außerdem vier Webinare  für Interessengruppen, um Schlüsselelemente des laufenden Überprüfungsprozesses der TEN-E-Verordnung zu diskutieren und Beiträge von und den Austausch mit interessierten Parteien zu ermöglichen.

Zuvor hatte die Kommission eine  erste Folgeabschätzung veröffentlicht, in der die Schlüsselelemente des Überprüfungsprozesses zusammengefasst wurden, und eine vierwöchige öffentliche Feedback-Konsultation zu diesem Dokument eingeleitet.