Dass die Bundesnetzagentur am vergangenen Freitag, 15. Mai,  die Freistellung der Ostseepipeline Nord Stream 2 von der EU-Regulierung abgelehnt hat sorgt aufseiten der Nord Stream AG  aber sicherlich auch in Moskau für Unverständnis.

...wir können uns dazu nicht äußern ...; Matthias Warnig Chef Nord-Stream 2 AG
“…die Baugenehmigungen basierten  auf  anderer Rechtsgrundlage  als die EU-Vorschriften für den späteren Betrieb der Pipeline…! Er ist Chef der Nord-Stream 2 AG: Matthias Warnig Chef Nord-Stream 2 AG

 

Die von Moskau gesteuerte Nachrichten-Agentur Sputnik-news berichtete am Freitag jedenfalls ausführlich und erklärte auch in der Politik gebe es Bedenken bezüglich dieser Entscheidung. Zugleich wies die Agentur darauf hin, dass der ukrainische Botschafter in Berlin die Entwicklung  derweil als Zeichen europäischer Solidarität begrüßt habe. Immer wieder kommt dann bei solchen Handhabungen der Ukraine unvermittelt der Gedanke an die Machenschaften des US-Präsidenten  Donald Trampel Trump hoch, dem Insidergeschäfte nachgewiesen und nachgesagt wurden, um seinen demokratischen Konkurrenten im Präsidentschaftswahlkampf, Joe Biden zu Fall zu bringen. (Umwelt- und Energie-Report hat ausführlich berichtet, sunten)

Die russische Nachrichten-Agentur  Sputnik-news befragte  nach Entscheidung der Bundesnetz-Agentur jedenfalls den Pressesprecher der Nord Stream 2 AG, Steffen Ebert, nach der Sicht der AG. Ebert wies dann daraufhin,  .es sei wichtig darauf hinzuweisen, dass die Baugenehmigungen auf  anderer Rechtsgrundlage basierten als die EU-Vorschriften für den späteren Betrieb der Pipeline.

Die Nord-Stream 2 -Pipeline erfülle zwar nicht das Kriterium, vor dem 23. Mai 2019 physisch fertiggestellt zu sein, Nord Stream 2 sei mit dieser Anforderung  auch nicht einverstanden und vertrete weiterhin den Standpunkt, dass die Pipeline zum Stichtag im wirtschaftlichen Sinne fertiggestellt gewesen sei –, lange bevor die Europäische Kommission ihren Plan bekannt gegeben habe, die Gasrichtlinie zu ändern.

„Internationale Rechtsexperten haben bestätigt, dass eine Reduzierung des Begriffs ‚fertiggestellt‘ auf den Abschluss des physischen Baus einer Gaspipeline den Grundsatz des Vertrauensschutzes und weitere Grundrechte des EU-Rechts verletzen würde. Sie würde darüber hinaus gegen das Grundgesetz verstoßen“, erklärte Ebert.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Nächste Hürde für russische Gaspipeline Nord-Stream 2