Auf wachsende Kritik stößt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Planungssicherstellungsgesetz das  fast alle zentralen Bereiche des Umweltrechts betrifft. Bereits 34 Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen haben gestern Dienstag, 12. mai, ihren Protest öffentlich artikuliert.

... und 33 Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen...protestieren ...!!!
… und 33 Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen…protestieren …!!!

Der neue Gesetzentwurf betrifft die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Bundes-Berggesetz und das Atomgesetz. Die Bürgerinitiativen und Organisationen haben inzwischen entsprechende Schreiben an die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FPD, Die Linke und von Bündnis 90 / Die Grünen geschickt. Darin wird gefordert, dass Genehmigungsverfahren, in denen ein Erörterungstermin stattfinden kann oder muss, zunächst bis zum 30.September des Jahres ausgesetzt werden. Dies hat der BBU auch Ende April bereits im Rahmen der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in einer Stellungnahme mitgeteilt.

Im  Wortlaut der gemeinsamen Erklärung heißt es:

„Am 7. Mai 2020 hat im Bundestag die erste Lesung zum drohenden “Planungssicherstellungsgesetz” stattgefunden. Es soll bereits am 15.

Mai 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden.

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise sollen die Behörden geradezu gesetzlich ermutigt werden, Erörterungstermine in eine völlig wirkungslose Online-Konsultation umzuwandeln oder – je nach Gesetz – ganz entfallen zu lassen. Die auch möglichen Telefon- bzw.Videokonferenzen verdienen diesen Namen nicht, da diese keinen Erörterungstermin in elektronischer Form darstellen, sondern nur die Online-Konsultation in mündlicher Form….. Das Planungssicherstellungsgesetz soll weitgehend bis zum 31. März 2021 gelten. Wie sich die Übergangsregelung auswirkt, die das Außerkrafttreten des gesamten Gesetzes auf den 31.12.2025 terminiert, ist völlig unklar. Wir kritisieren, dass so im Windschatten der Corona-Krise umstrittene Großprojekte genehmigt werden können, ohne dass die Öffentlichkeit und die Umweltverbände wirksam Einfluss nehmen können. Wir fordern stattdessen, Genehmigungsverfahren, in denen ein Erörterungstermin stattfinden kann oder muss, bis zum 30.9.2020 auszusetzen und nach einer dann aktuellen Lagebeurteilung über zukünftige Schritte zu entscheiden.

Dies hat der BBU bereits im Rahmen der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in einer Stellungnahme mitgeteilt.“