Der Bund, die Küstenländer sowie die Übertragungsnetzbetreiber haben eine gemeinsame Offshore-Vereinbarung beschlossen. Im Nachgang zum Energieministertreffen in der vergangenen Woche, Montag 4. Mai, wurden  nun die letzten Arbeiten an der Vereinbarung abgeschlossen , berichtete inzwischen das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) . (Umwelt- und Energie-Report hatte über das Treffen bereits berichtet, s. unten)

"...um den Windenergieausbau in der Nord- und Ostsee mit einer Kapazität von 20 GW bis zum Jahr 2030 zu realisieren. bild rwe
“…um den Windenergieausbau in der Nord- und Ostsee mit einer Kapazität von 20 GW bis zum Jahr 2030 zu realisieren….;  bild rwe

Die Offshore Vereinbarung wurde zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium sowie dem Präsidenten der Bundesnetzagentur und der Präsidentin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zusammen mit der Energieministerin und den Energieministern der Küstenländer sowie den Geschäftsführern der beteiligten Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion und TenneT) geschlossen.

Mit der Vereinbarung verpflichten sich alle Beteiligten zu einer engen Zusammenarbeit, um den Windenergieausbau in der Nord- und Ostsee mit einer Kapazität von 20 GW bis zum Jahr 2030 zu realisieren. Mit dieser Offshore-Vereinbarung wird die Basis für die Anhebung des Offshore-Ziels von 15 GW auf 20 GW bis 2030 gelegt. Die konkreten Meilensteine und Zeitpläne für alle Beteiligten sollen  sicher stellen, dass die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsschritte sowie der Bau der Anbindungsleitungen und der Offshore-Windparks Hand in Hand gehen.

Konkret wird das BSH den Flächenentwicklungsplan bis Ende des Jahres fortschreiben und damit die erforderlichen Flächen für 20 GW Windenergie auf See ausweisen. Die BNetzA hatte bereits die für die Anbindung dieser neuen Windparks erforderlichen Anbindungsleitungen im Netzentwicklungsplan 2019 bestätigt. Die Küstenländer werden die Genehmigungsverfahren zeitnah abschließen und die Übertragungsnetzbetreiber die Offshore-Anbindungsleitungen rechtzeitig in Betrieb nehmen, so dass der Strom aus den künftigen Windparks ohne Leerlauf abtransportiert werden kann.

Mit dieser Offshore-Vereinbarung wird, nach Darstellung des BMWI,  zudem eine Vorgabe aus dem Klimaschutzprogramm 2030 vom Oktober 2019 umgesetzt, eine verbindliche Vereinbarung mit den betroffenen Küstenländern sowie den Übertragungsnetzbetreibern als Voraussetzung für die Anhebung des Offshore-Ziels auf 20 GW zu schließen. Die Zeitziele werden künftig im Rahmen des Netzausbau-Controllings des BMWi regelmäßig überprüft. Hierdurch werden Verzögerungen frühzeitig aufgedeckt, sodass Maßnahmen schneller eingeleitet werden können, ganz nach dem Vorbild des bereits erfolgreich umgesetzten Controllings der Netzausbauvorhaben von Bund und Ländern vom letzten Jahr.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Der Netzausbau schreitet …Schritt für Schritt voran  ….?!