Die Bundesregierung plant eine deutliche Erhöhung des Ausbauziels  von Windenergie auf See bis zum Jahr 2030 auf 20 Gigawatt. Das Kabinett hat gestern, Mittwoch 03. Juni,  die von Bundeswirtschafts minister Peter Altmaier vorgelegte  Änderung des Gesetzes beschlossen. Der Entwurf sieht mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel vor.

„Der … vorgelegte Entwurf des "Windenergie-auf-See-Gesetzes" ist ein Meilenstein ", bild Steffen Kugler
„Der … vorgelegte Entwurf des “Windenergie-auf-See-Gesetzes” ist ein Meilenstein  “, bild Steffen Kugler

„Der … vorgelegte Entwurf des “Windenergie-auf-See-Gesetzes” ist ein Meilenstein für die Offshore-Windenergie in Deutschland“, kommentierte Altmaier den Beschluss des Kabinetts.  Mit 20 Gigawatt in 2030 werde die Offshore-Windenergie ganz wesentlich dazu beitragen, „…dass wir im Jahr 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch erreichen“, ist sich der Minister sicher und gibt sich damit erneut selbstbewusst.  Altmaier verweist zugleich darauf  und gesteht auch ein: „ erstmals haben wir auch ein Ziel für 2040 festgelegt, das allen Akteuren eine langfristige Planung ermöglicht und der Offshore-Windenergie einen verlässlichen Rahmen bietet. Das bietet große wirtschaftliche Chancen und sichert in den Küstenländern und im Binnenland Wertschöpfung und Beschäftigung.“

Das Wind-auf-See-Gesetz bietet aus Sicht  Altmaiers die Voraussetzungen dafür, dass unter anderem die Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden und die Ausbauziele erreicht werden können. Zur Umsetzung der 20 Gigawatt bis zum Jahr 2030 hatten Bund, Länder und Netzbetreiber Anfang Mai wichtige Schritte in der Offshore-Vereinbarung „Mehr Strom vom Meer“ vereinbart.

Altmaier machte im Zusammenhang mit dem gestrigen Kabinettbeschluss auch weitere starke Versprechungen: „Für die erfolgreiche Entwicklung von Konzepten zur sonstigen Energiegewinnung, etwa zur Erzeugung von grünem Wasserstoff, soll die Vergabe der Rechte zur Nutzung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung künftig ebenfalls durch das Windenergie-auf-See-Gesetz geregelt werden.