Der Kohleausstieg kann kommen…
Das Kabinett hat gestern, Mittwoch 24. Juni, einem Vertrag mit den beiden Braunkohlekonzernen zugestimmt, der die Entschädigungen zu ihrem Kohleausstieg regelt. Bevor die Vertragsparteien unterschreiben können, muss allerdings der Bundestag das Kohleausstiegsgesetz beschließen und dem Vertragsentwurf ebenfalls , heißt es in einer Erklärung des Bundeswirtschaftsministeriums dazu. Das soll allerdings bereits in der kommenden Woche passieren. Außerdem muss noch die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission geklärt werden. .
„Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern ist ein Meilenstein“, kommentierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier den Beschluss des Kabinetts. Und er ging noch weiter, denn, zugleich prophezeit er: „Damit steht fest: Wir werden das Zeitalter der Kohleverstromung planbar und wirtschaftlich vernünftig beenden. Zugleich gestalten wir den Strukturwandel in den betroffenen Regionen und
schaffen Zukunftsperspektiven und neue Arbeitsplätze in Kohle-Regionen.“
Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze zeigt sich zufrieden: „Mit diesem Vertrag setzt die Bundesregierung die Ergebnisse der Kohlekommission um. Damit schaffen wir Planungssicherheit. Mir war wichtig, dass durch den Vertrag die umwelt- und klimapolitischen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Auch wird ausdrücklich ermöglicht, alle Kraftwerksabschaltungen nach 2030 um drei Jahre vorzuziehen, ohne dass dafür weitere Entschädigungen gezahlt werden müssen. Sichergestellt ist auch, dass Entschädigungszahlungen in den Regionen gezielt zur Beseitigung der Tagebaufolgen eingesetzt werden. Der Kohleausstieg kann kommen. Schon in diesem Jahr wird der erste Braunkohle-Kraftwerksblock stillgelegt….!“