Seit Anfang Juni gelten neue Regeln zum Schutz von Natur und Landschaft und zum bestmöglichen Ausgleich von Eingriffen. Darauf hat das Bundesumweltministerium (BMU) am vergangenen Montag, 08. Juni ausführlich hingewiesen.

"...ein Meilenstein für die rechtsverbindliche Standardisierung naturschutzrechtlicher Vorgaben" Svenja Schulze, bild Markus Scholz bundesrg
“…ein Meilenstein für die rechtsverbindliche Standardisierung naturschutzrechtlicher Vorgaben”…;  Svenja Schulze, bild Markus Scholz bundesrg

Mit der Bundeskompensationsverordnung (BKompV) wird demnach das Bundesnaturschutzgesetz weiter konkretisiert und werden bundesweit einheitliche und transparente Standards für die gesetzlich vorgesehene naturschutzrechtliche Eingriffsregelung geschaffen. Dies betrifft vor allem zentrale Vorhaben der öffentlichen Infrastruktur.

“Die Bundeskompensationsverordnung ist ein Meilenstein für die rechtsverbindliche Standardisierung naturschutzrechtlicher Vorgaben“, betonte anlässlich der Veröffentlichung der neuen Maßnahmen  Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Sie wies zugleich darauf hin, dass  bei vielen öffentlichen Infrastrukturprojekten nun einheitliche Standards gelten, um nach dem Bundesnaturschutzgesetz Eingriffe in die Natur auszugleichen. Die Anwendung des Naturschutzrechts wird damit in der Praxis transparenter und effektiver. Das hilft auch dabei, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen”, betonte die Ministerin.

Die BKompV dient dazu, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung anwendungs- und vollzugsfreundlicher auszugestalten. Die Eingriffsregelung ist eines der zentralen naturschutzrechtlichen Instrumente, das darauf abzielt, vorhabenbedingte Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen und dadurch die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Qualität des Landschaftsbilds auf Dauer zu sichern.

Erfasst werden mit der Verordnung unter anderem das Vermeidungsgebot, die Bewertung des vorhandenen Zustands, die zu erwartenden Beeinträchtigungen von Schutzgütern sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfs. Wichtiger Bestandteil der BKompV sind Regelungen zur Land- und Forstwirtschaft, um Anreize für einen schonenden Flächenumgang für Zwecke der Kompensation zu setzen.

Die Verordnung gilt für Vorhaben der öffentlichen Infrastruktur, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesbehörden fallen, wie die Errichtung von bestimmten Energiefreileitungen oder Erdkabeln, die Errichtung von Offshorewindparks, Eisenbahn- und Wasserstrassenanlagen, bestimmte Bundesfernstrassen (ab 2021) sowie Vorhaben der nationalen Verteidigung. Mit der BKompV wird nun ein Vorhaben des Koalitionsvertrages für die laufende Legislaturperiode umgesetzt.