„Es ist gut, dass das GEG nun endlich verabschiedet wurde. Im Zusammenspiel mit BEHG und der Neuordnung der Förderlandschaft setzt es die zukünftigen Leitplanken für den Wärmemarkt und ist eine wichtige Grundlage für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor“, kommentierte der Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BDEW)anlässlich der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes  durch den Bundestag am vergangenen Donnerstag, 18. Juni. (Wir berichten heute auch an anderer Stelle, s. unten)

Es ist gut, dass das GEG nun endlich verabschiedet wurde."
Es ist gut, dass das GEG nun endlich verabschiedet wurde.”

Als besonders erfreulich befindet der BDEW, dass mit dem nun möglichen Einsatz von Biomethan in Brennwertkesseln die Anrechenbarkeit erneuerbarer Gase im Gebäudebereich verbessert wurde. Auch im Hinblick auf Wärme aus KWK-Anlagen beinhalte das Gesetz praxisgerechte Regelungen.

Aber auch Wermutstropfen findet der Verband  im ansonsten wohl gut schmeckenden „Trank“. So sei eine Chance vertan worden , indem der Einsatz von grünem Wasserstoff im Rahmen der Innovationsklausel nur verhalten berücksichtigt worden sei. Der BDEW habe doch  hierfür eine umfangreichere Erweiterung der Innovationsklausel vorgeschlagen, die erste Bewertungsgrundlagen für Wasserstoff auf Basis Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vorsahen und :  „Anstatt der Umsetzung dieses innovativen Modellansatzes wird das Vorhaben vorerst verschoben“, klagt der Verband.

Weiter bemängelt der BDEW die Regelungen zur – anlassbezogen obligatorischen – Energieberatung seien zu eng gefasst: Im Gesetz wird ausschließlich auf ein unentgeltliches Beratungsangebot verwiesen. Hochwertige Beratungen der qualifizierten Berater der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes werden nicht adressiert. Eine Regelung, die aus Sicht des BDEW vertiefte Energieberatungen in der Praxis behindert und Sanierer und Erwerber einer Immobilie im Unklaren lässt.

Als erfreulich betrachtet der BDEW  dass gemeinsam mit dem GEG auch die Aufhebung des Förderdeckels für die Photovoltaik gesetzlich festgeschrieben wurde. Für eine bessere Anrechenbarkeit von PV-Strom für Neubauten wurden Vorschläge des BDEW umgesetzt, die mit neuen Kappungsgrenzen einen stärkeren Anreiz für den Einsatz dieser Technologien setzen.

Die Entscheidung über Abstandsregelungen beim Windenergieausbau an Land liegt durch die Länderöffnungsklausel nun endgültig bei den Bundesländern. Der Verband appelliert an die Länder und fordert die Landesregierungen auf, den Windkraftausbau aktiv zu unterstützen, indem sie auf flächenbegrenzende Regelungen mittels pauschaler Abstände verzichten.