Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Köln und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben mit einem außergerichtlichen Vergleich die Klage der DUH zum Luftreinhalteplan Köln beendet, gaben die Parteien am vergangenen Mittwoch, 17. Juni.  bekannt.

"..weiterer  Erfolg für die Luftqualität....,Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU, bild cdu nrw
“..weiterer Erfolg für die Luftqualität….,Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU, bild cdu nrw

Ministerin Ursula Heinen-Esser betrachtet  dies als : einen  weiteren Erfolg für die Luftqualität Wie das Umweltministerium NRW erklärte haben sich die Parteien auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt und werden nun gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht die Erledigung des Rechtsstreits erklären. Ministerin Ursula Heinen-Esser betrachtet  dies als : einen  „…weiteren Erfolg für die Luftqualität und die betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Nordrhein-Westfalen.”

Zuvor wurden bereits in elf von insgesamt 14 Klageverfahren der DUH gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtliche Vergleiche erzielt, neben Köln für die Städte Essen, Bonn, Dortmund, Hagen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Bochum, Düren, Paderborn, Oberhausen und Wuppertal. Noch nicht abgeschlossen sind die Verfahren zu den Luftreinhalteplänen Aachen und Düsseldorf.

“Wir haben unser Versprechen gehalten, die Luftqualität in Köln nachhaltig zu verbessern und Fahrverbote zu vermeiden“, lobte Regierungspräsidentin Gisela Walsken quasi sich selbst.  Stolz erklärte sie anlässlich des Vergleichs: „Selbst an unserem, Problem-Stickstoffdioxid-Hotspot’, dem Clevischen Ring, wird es kein streckenbezogenes Fahrverbot geben….!“

Oberbürgermeisterin Henriette Reker wies nach Bestätigung des Vergleichs : ” Die Stadt Köln hat ein ganzes Bündel von Maßnahmen und Projekten ausgearbeitet, die vielfach bereits kurzfristig umgesetzt wurden und langfristig angelegt sind, und die die Luft in Köln nachhaltig verbessern. Besonders stolz macht mich bei dem nun erzielten Vergleich, dass Fahrverbote für Köln vom Tisch sind. Ich danke allen Beteiligten, die dieses Ergebnis möglich gemacht haben, insbesondere Verkehrsdezernentin Andrea Blome für die Arbeit der vergangenen Monate.”

Bei dem  außergerichtlichen Erörterungstermin zum Vergleich, der am 4. Juni  statt. zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Köln und der DUH stattfand , wurden einvernehmlich und verbindlich Maßnahmen festgelegt, die die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes sicherstellen. Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung der Verkehrssituation in Köln ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu vermindern. Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens wird zur Umsetzung der Maßnahmen der Luftreinhalteplan Köln entsprechend fortgeschrieben.

Mit dem aktuellen Vergleich wird ein langjähriger Rechtsstreit beendet, in dessen Verlauf zunächst das Verwaltungsgericht Köln ein großflächiges Dieselfahrverbot im Stadtgebiet Köln angeordnet hatte. In dem Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster standen noch streckenbezogene Verbote in Rede. In dem nunmehr vereinbarten Vergleich sind keine Fahrverbote mehr vorgesehen. Die Revision des Landes beim Bundesverwaltungsgericht hat sich erledigt.