Die Nord-Stream 2 AG will gegen EU-Kommission in Brüssel  auf Schadensersatz klagen,  teilte die Exportgesellschaft des russischen Gasgiganten  Gazprom mit. Es geht um acht Milliarden Euro, die bereits in den Bau der gleichnamigen Ostsee-Pipeline investiert worden sind, berichtete am vergangenen Mittwoch, 03. Juni, die von Moskau gesteuerte Nachrichten-Agentur Sputnik news.

Es geht um acht Milliarden Euro,....
“…Es geht um acht Milliarden Euro,….

Das größte Problem für Nord Stream 2 sei gegenwärtig die Gasrichtlinie der EU-Kommission: „Ein Dokument mit enormer Tragweite für Pipeline-Projekte, heißt es in dem Sputnik-Bericht.  Denn es fordert, dass der Eigentümer einer Gasleitung mit dem Gaslieferanten, der diese nutzt, nicht identisch sei. Zudem müsse das Gas, das durch die Pipeline strömt, zu 50 Prozent von einem unabhängigen Lieferanten stammen.

Also darf Gazprom die Pipeline Nord Stream 2 gemäß der Brüsseler Richtlinie höchstens nur zur Hälfte nutzen, wodurch sich die Zeit verdoppelt, in der die Leitung alle in deren Bau investierten Mittel wieder einbringt, folgert Moskau, folgert wohl aber auch die Nord-Stream 2 AG.
Den Antrag der Nord Stream 2 AG auf Freistellung der Pipeline von der EU-Richtlinie lehnte die deutsche Bundesnetzagentur am 15. Mai ab. (Umwelt- und Energie-Report hat immer wieder ausführlich berichtet, s. unten) Die darauf erfolgte Berufungsklage hat der Europäische Gerichtshof fünf Tage später abgewiesen. Nun ist Gazprom wieder am Zug: Nord Stream 2, die 100-prozentige

".Die Novelle der Brüsseler Gasrichtlinie vom letzten Jahr verstoße gegen den in der Energiecharta verankerten Investitionsschutz......!!!"
“.Die Novelle der Brüsseler Gasrichtlinie vom letzten Jahr verstoße gegen den in der Energiecharta verankerten Investitionsschutz……!!!”

Tochtergesellschaft des Konzerns, hat beim Internationalen Schiedsgerichtshof eine Schadensersatzklage gegen die Europäische Union eingereicht, teilte Andrej Konopljanik, Rechtsberater des Managements von Gazprom Export. die Exportgesellschaft von Gazprom mit.

Das Argument: Die Novelle der Brüsseler Gasrichtlinie vom letzten Jahr verstoße gegen den in der Energiecharta verankerten Investitionsschutz. Die Neuregelung gefährde bereits getätigte Investitionen, weil die neuen Bestimmungen erst beschlossen wurden, als Gazprom die Investitionsentscheidung zu Nord Stream 2 getroffen hatte.

Mit anderen Worten: Wenn die Europäische Union ihre Position in Bezug auf Nord Stream 2 und die Gasrichtlinie nicht ändert, müsste Brüssel dem russischen Gaskonzern und seinen Partnern die bisherigen Projektkosten erstatten, so die Vorstellung der Akteure, die zugleich der Ansicht sind ihre Aussichten seien gutDas Verfahren soll nicht in der Europäischen Union, sondern im kanadischen Toronto stattfinden.

Die Aussichten sind gut ...?!..;   Gazprom-Chef Alexej Miller
Die Aussichten sind gut …?!..; Gazprom-Chef Alexej Miller

Dass Toronto als Verhandlungsort gewählt worden ist, diene dazu, den Einfluss negativer Stimmen auf die Gerichtsentscheidung zu verringern, die in manchen EU-Ländern gegenüber Nord Stream 2 und russischem Gas vorherrschen, erklärt der Rechtsberater Konopljanik in einem Zeitungsbeitrag. Man könne also von den Richtern „die erforderliche Neutralität“ erwarten, „die die internationalen Gerichte von Gerichten in nationalen Rechtsräumen unterscheidet“.

Währenddessen kann nach Ansicht der Betreiber die Gaspipeline Nord-Stream 2 weitergebaut werden. Das heiße, die Gasrohre können in der Ostsee verlegt werden, ohne eine Entscheidung aus Toronto abwarten zu müssen.