Das am vergangenen Donnerstag, 18. Juni, verabschiedete Gebäudeenergiegesetz öffnet aus Sicht des Bundesverbandes des Gas- und Wasserfaches (DVGW) nur   „…ein Stück weit die Türen für erneuerbare Gase im Neubau.“

.nur ein Stück weit die Türen für erneuerbare Gase geöffnet...“..... ; Prof. Dr.Gerd Link
“… nur ein Stück weit die Türen für erneuerbare Gase geöffnet…“ ; Prof. Dr.Gerd Linke

Aus diesen dürren Worten geht auch starkes Bedauern in Richtung erneuerbare Gase hervor. Auch der BDEW bedauert ja, dass eine Chance vertan worden  sei, indem der Einsatz von grünem Wasserstoff im Rahmen der Innovationsklausel nur verhalten berücksichtigt worden sei, wie wir heute ebenfalls berichten. s. unten

Positiv wertet der DVGW, dass Brennwertheizungen über das Gasverteilnetz mit 50 Prozent Biomethan gespeist werden dürfen und dies auf die verpflichtende Quote zum Einsatz Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt anrechenbar ist. Damit gehe das Gesetz sogar über die im Herbst 2019 vom Kabinett verabschiedete Fassung hinaus, die diese Möglichkeit nur für die Kraft-Wärme-Kopplung vorsah. Die Politik habe wohl  erkannt, dass innovative, mit steigenden Anteilen erneuerbarer Gase betriebene Brennwertkessel einen großen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen im Wärmemarkt leisten können.

Auch die vorgesehene Innovationsklausel für die Erprobung innovativer PtX-Produkte begrüßt der DVGW.. Wohnanlagen in der Nähe von Power-to-X-Anlagen könnten somit  zukünftig als ausgewählte Modell-Projekte betrieben werden. Zwar sind die aus Wind und Sonne gewonnenen Synthesegase noch nicht auf die Erneuerbaren-Energien-Quote anrechenbar. „Ein guter Anfang ist jedoch gemacht“, urteilt der Verband.