Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch, 10. Juni, auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze der Neuberufung des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) zugestimmt.

"...In den kommenden Jahren kommt es darauf an...; Svenja Schulze , bild steffen kugler bundesr.
“…In den kommenden Jahren kommt es darauf an…”; Svenja Schulze , bild steffen kugler bundesr.

Für die nächste Amtsperiode, die am 1. Juli 2020 beginnt und bis Mitte 2024 dauert, wurden vier Universitätsprofessorinnen und -professoren aus unterschiedlichen Disziplinen neu berufen, die über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen:

  • Frau Prof. Dr.-Ing. Christina Dornack, TU Dresden, für den Bereich Abfall- und Kreislaufwirtschaft
  • Herr Prof. Dr. Wolfgang Köck, Universität Leipzig/Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ Leipzig), für den Bereich Umwelt- und Planungsrecht
  • Herr Prof. Dr. Josef Settele, Universität Halle-Wittenberg/Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ Halle), für den Bereich Naturschutz/Ökologie/Biodiversität/Landnutzung
  • Frau Prof. Dr. Annette Elisabeth Töller, FernUniversität Hagen, für den Bereich deutsche und europäische Umweltpolitik

Erneut in den sieben-köpfigen Umweltrat berufen wurden die bisherigen Sachverständigen: Frau Prof. Dr. Claudia Hornberg, Universität Bielefeld, für den Bereich Gesundheitswissenschaften/Toxikologie/Lärm/Umweltgerechtigkeit, Frau Prof. Dr. Claudia Kemfert, DIW Berlin, für den Bereich Wirtschaftswissen-schaften/Klimaschutz/Energie/Verkehr, Herr Prof. Dr. Wolfgang Lucht, PIK Potsdam, für den Bereich Nachhaltigkeit/Erdsystemanalyse

“In den kommenden Jahren kommt es darauf an, durch gemeinsames und entschlossenes Handeln

"...gemeinsames und entschlossenes Handeln..." und sie ist wieder dabei ... ...!Claudia Kempfert
“…gemeinsames und entschlossenes Handeln…” …und sie ist wieder dabei … …! Claudia Kempfert

Wirtschaft und Gesellschaft krisenfester, solidarischer und umweltverträglicher zu gestalten“, erklärte Ministerin Schulze anlässlich der Neuberufung der Mitglieder des Sachverständigenrates.  Für diesen sozial-ökologischen Umbau brauch es gute Politikberatung auf wissenschaftlicher Grundlage. „Ich bin zuversichtlich, dass der SRU auch in Zukunft hierzu maßgeblich beitragen wird“, zeigte sich Svenja Schulze optimistisch.

Der 1971 von der Bundesregierung eingerichtete Sachverständigenrat für Umweltfragen hat gemäß Paragraph 3 des Einrichtungserlasses den Auftrag, die jeweilige Situation der Umwelt und deren Entwicklungstendenzen darzustellen. Er soll Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder zu deren Beseitigung aufzeigen. Er übergibt dem Bundesumweltministerium alle vier Jahre ein umfassendes Umweltgutachten und erarbeitet darüber hinaus Sondergutachten, Stellungnahmen und Offene Briefe. Die sieben derzeitigen Mitglieder haben am 14. Mai 2020 ihr Umweltgutachten 2020 zum Thema “Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa” im Rahmen einer Videokonferenz an Bundesumweltministerin Schulze übergeben.