Die Verfassungsbeschwerde von neun jungen Erwachsenen gegen das Klimaschutzgesetz ist vom Bundesverfassungsgericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme an Bundestag und Bundesrat, Kanzleramt, Bundesinnen- und justizministerium sowie an alle Landesregierungen verschickt worden.

Das ist der erste wichtige Schritt ...;Anwältin Roda Verheyen, bild germanwatch
Das ist der erste wichtige Schritt …;Anwältin Roda Verheyen, bild germanwatch

Das ist der erste wichtige Schritt zu einer möglichen Annahme der Verfassungsbeschwerde, jubelten am vergangenen Freitag, 19. Juni, die Umweltorganisationen Germanwatch und Greenpeace, die die Beschwerde unterstützen. Auf Seiten  der  jungen Erwachsenen ist auch  die Fridays for Future-Klimaaktivistin Luisa Neubauer beteiligt, die sich ebenfalls  über diesen ersten Teilerfolg freut. Die Klägerinnen und Kläger sehen durch das unzureichende Klimaschutzgesetz ihre Grundrechte insbesondere als junge Menschen bedroht und hatten die Verfassungsbeschwerde im Februar eingereicht.

Vertreten werden die Beschwerdeführer von der

Zu den Klägerinnen und Klägern gehören Luisa Neubauer, Mitbegründerin der deutschen Fridays-for-Future-
Fridays for Future-Klimaaktivistin Luisa Neubauer ist auch beteiligt …

Hamburger Rechtsanwältin Roda Verheyen: „Aus unserer Sicht besteht jetzt eine gute Chance, dass die Beschwerde in Karlsruhe öffentlich verhandelt wird und das Bundesverfassungsgericht dann auch den Rahmen steckt für einen verfassungsgemäßen Emissionsreduktionspfad. Den bleibt das deutsche Klimaschutzgesetz nämlich schuldig.” Verheyen vertritt auch in einem noch laufenden Verfahren den peruanischen Bauern Saul Luciano Lliuya gegen den Energiekonzern RWE. Der Vorwurf gegen den Konzern  lautet die von ihm produzierten CO2-Emissionen seien zum Teil ursächlich für das Abtauen eines Gletschers  in Peru. Das Schmelzwasser bedroht ein Haus am Fuße des Gletschers  in dem der Bergbauer auch wohnt.

In der aktuellen Klage der jungen Erwachsenen, unter ihnen also Luisa Neubauer, führen die Kläger an, dass die angestrebte Verringerung des Treibhausgasausstoßes um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht ausreicht, um ihre Grundrechte zu schützen und sich der Klimakrise wirksam entgegen zu stemmen.