“Die …Beschlüsse sind eine historische energiepolitische Wegmarke“, so kommentierte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, am vergangenen Freitag das, was der Bundestag mit der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetz und des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen beschlossen hat.

"...beherzt in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien einsteigen ..!" . " Kerstin Andreae
“…beherzt in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien einsteigen ..!” Kerstin Andreae

Doch zugleich forderte Andreae, entscheidend sei, „…dass wir jetzt nicht nur aus dem Zeitalter der Kohleverstromung aussteigen, sondern beherzt in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien einsteigen“ Dabei dürfe keine Zeit verloren gehen forderte Andreae weiter : „Wir brauchen im 2. Halbjahr 2020 einen Entwurf für eine umfassende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die EEG-Reform muss das 65-Prozent-Ziel in konkrete, technologiespezifische Ausbaupfade übersetzten. Sie muss zugleich den Weg frei machen für einen forcierten und garantierten Ausbau von Erneuerbaren Energien. Hierfür bedarf es vor allem der Beschleunigung und Vereinfachung des Planungs- und Genehmigungsrechts insbesondere für Windenergieanlagen an Land und Photovoltaik-Projekte. Wir brauchen zudem einen entschlossenen Einstieg in eine Wasserstoffwirtschaft, die alle Anwendungsbereiche in den Blick nimmt.“

Mit Blick auf die Organisation des Kohleausstiegs ist es aus Sicht des BDEW konsequent und richtig, dass die Politik die Umrüstung und den Neubau von CO2-armen Kraftwerken unterstütze und Entschädigungszahlungen für Kraftwerksstilllegungen vornehme. Damit erkenne sie die Eigentumsrechte der Betreiber an. Doch: „Ob die geplanten Regelungen für den Umbau des Kraftwerksparks ausreichen, um den notwendigen Ersatzneubau wirksam und in der gebotenen Geschwindigkeit voranzutreiben, bleibt abzuwarten“,  lässt der BDEW offen und folgert zugleich: „Wenn die heute verabschiedeten Regelungen nicht die gewünschte Wirkung entfalten, muss hier nachgesteuert werden.”