In einer gemeinsamen Kurzstudie schlagen die Deutsche Energie-Agentur (dena), das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo) sowie die Stiftung Umweltenergierecht die Absenkung der EEG-Umlage auf null vor, gab die dena gestern bekannt.

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“….als Kompensation zur Senkung der EEG-Umlage die Stromsteuer verdoppeln …

Zur Gegenfinanzierung soll in Ergänzung zu den bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Senkung der EEG-Umlage die Stromsteuer verdoppelt werden. Das gibt auch dem Bundeshaushalt auf dem Weg zur Klimaneutralität eine verlässliche Perspektive. Für Unternehmen, die heute von Ausnahmen zur Zahlung der EEG-Umlage profitieren, sollen entsprechende Ausnahmetatbestände im Stromsteuergesetz geändert werden, um sicherzustellen, dass niemand durch die Veränderung schlechter gestellt wird als heute.

Die dena verweist in ihrer Stellungnahme zur Studie darauf, dass, das kürzlich verabschiedete Konjunkturprogramm sehe bereits eine Stabilisierung der EEG-Umlage durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ab 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde Strom vor. In Summe ergeben EEG-Umlage und Stromsteuer somit 8,55 Cent pro Kilowattstunde.

Der Vorschlag der Kurzstudie setzt nun die Stromsteuer bis 2030 auf 4,1 Cent und führt aufgrund der Absenkung der EEG-Umlage auf null zu einer Strompreissenkung von bis zu 4,5 Cent pro Kilowattstunde. Nur durch diesen grundlegenden Umbau von EEG-Umlage und Stromsteuer ist es möglich, erhebliche Vereinfachungen im Energierecht zu erreichen, Unternehmen und Behörden vom Vollzugs- und Abwicklungsaufwand zu entlasten und damit weitere volkswirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Die Kurzstudie untersucht in zwei Umsetzungsszenarien unterschiedliche Effekte auf den Bundeshaushalt. Der niedrigere Strompreis entlastet die Verbraucher und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit ebenso wie die Integration der Sektoren Strom, Wärme, Mobilität und Industrie.