„Mit ihren Ankündigungen von Maßnahmen, die auch europäische Unternehmen mit Sanktionen bedrohen, missachtet die US-Regierung das Recht und die Souveränität Europas, selbst zu entscheiden wo und wie wir unsere Energie beziehen”,  erklärte Bundesaußenminister Heiko Maas, SPD, am vergangenen Donnerstag, 16. Juli und bezog sich in erster Linie damit auf die im Bau befindliche russische Gaspipeline Nord-Stream 2, die von Russland direkt nach Deutschland geführt wird.

"Die europäische Energiepolitik wird in Europa gemacht...!", Heiko Maas, bild AA
“Die europäische Energiepolitik wird in Europa gemacht…!”, Heiko Maas, bild AA

“Die europäische Energiepolitik wird in Europa gemacht und nicht in Washington”, rückte Maas im selben Atemzug die Positionen richtig und machte weiter klar: “Extraterritoriale Sanktionen lehnen wir klar ab!“

Und weiter betonte Maas: „Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen bereits vor dem Hintergrund einer möglichen Verschärfung von PEESA zahlreiche Gespräche mit der US-Seite geführt. (PEESA,Gesetz zum Schutz von Europas Energiesicherheit) Dabei haben wir unsere Position deutlich klar gemacht. Sich unter Partnern mit Sanktionen zu belegen, halten wir für falsch. Was wir brauchen ist eine gemeinsame transatlantische Haltung zu Sanktionen gegen Russland.“ Doch dann zeigte sich der Außenminister frustriert und enttäuscht: „ Dieses Bemühen wird durch die gestrige US-Entscheidung noch schwieriger.“

Zum besseren Verständnis der Zusammenhänge erläuterte das Bundesaußenministerium (AA) am selben Tag auch noch den Hintergrund der zur Stellungnahme des Außenministers geführt hat:

„Nach den von der US-Seite bekannt gegebenem “Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act” Durchführungsbestimmungen („CAATSA-Guidance“) kann die Beteiligung an Pipelines (ausdrücklich genannt werden Nord-Stream 2 sowie Turk Stream), die vor dem 2. August 2017 begonnen wurden, Gegenstand von Sanktionen nach Art. 232 CAATSA sein. Personen, die sich ab heute, 15.7.2020, an der Finanzierung, dem Bau, der Röhrenverlegung oder verwandter Dienstleistungen für eine der Pipelines beteiligen, laufen Gefahr sanktioniert zu werden, sofern sie nicht glaubhaft darlegen können, dass sie ihre Handlungen in Bezug auf die Pipeline herunterfahren (“wind down”). Weitergehender Altvertragsschutz wird nicht gewährt. „Finanzierung“ bedeutet dabei u. a. auch das fortgesetzte/unveränderte Bedienen von bestehenden Kredit-bzw. finanziellen Verträgen.“