Die Sicherheitsanforderungen und vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Zusammenhang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle waren am vergangenen Montag, 29. Juni Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Die Sitzung unter Leitung der Grünen-Politikerin  Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) startete um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauerte zwei Stunden..

"...Die teure Suche nach dem richtigen Grab“.... Grafik : Titel-Magazin U+E
“…Die teure Suche nach dem richtigen Grab“…. Grafik : Titel-Magazin U+E

“Da Bayern und Sachsen immer wieder versuchen, das bei ihnen vorkommende Kristallingestein als schlechteres Wirtsgestein im Vergleich mit Salz oder Ton darzustellen, weil im Kristallin selten die Geologie allein die Sicherheitsanforderungen erfüllen kann, ist positiv anzumerken, dass die Verordnung hier sehr klar ist und darstellt, wie die Sicherheitsanforderungen von anderen Barrieren zu erfüllen sind“ konstatierte Sylvia Kotting-Uhl, anlässlich der Anhörung.

Und weiter erklärte sie: „Kein Wirtsgestein ist nachrangig. Wie schwierig die Herausforderung werden wird, den wissenschaftsbasierten Auswahlprozess der Endlagersuche mit dem gesellschaftspolitischen Prozess eng zu verzahnen, hat sich bei der Erarbeitung der Verordnung exemplarisch gezeigt: Transparenz und Partizipation hätten besser sein können”,monierte die Grünen-Vorsitzende.

Die Bundesregierung hat bisher eine Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle  vorgelegt, um die sicherheitstechnischen Anforderungen an ein Endlager zu konkretisieren, das der Bund einrichten muss. Sie regelt die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlgesetz (StandAG).

Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des Verfahrens wird dabei durch das StandAG geregelt: In drei aufeinanderfolgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager infrage kommen, untersucht und die Auswahl weiter eingegrenzt. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage im Auswahlverfahren sind vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. In diesen wird in jeder der Phasen geprüft, ob ein mögliches Endlager in den untersuchten Gebieten die Sicherheitsanforderungen einhalten würde.

Diese Sicherheitsuntersuchungen fänden im Anschluss an den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) statt, der für das dritte Quartal 2020 angekündigt sei, schreibt die Bundesregierung weiter. Haushaltsausgaben seien durch die Verordnung für Bund, Länder und Kommunen nicht zu erwarten. (lbr/22.06.2020)