In der Landeshauptstadt Kiel wird der Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel am Theodor-Heuss-Ring seit Jahrzehnten deutlich überschritten. Das Land Schleswig-Holstein hatte daher nach Klageeinreichung der DUH den für Kiel geltenden Luftreinhalteplan im Januar 2020 fortgeschrieben.

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“…das Urteil respektieren und Dieselfahrverbote noch in diesem Sommer in Kraft setzen …”!, .DUH-Geschäftsführer Resch (links).hier mit … “…; DUH-Anwalt Prof. Klinger,

Es hat darin vorgesehen, im Oktober 2020 kettenartig sechs riesige Luftfilteranlagen auf dem dortigen Radweg aufzustellen. Der Radweg würde dadurch an dieser Stelle unbenutzbar. Das OVG Kiel sieht es in seiner Entscheidung als nicht erwiesen an, dass die geplanten und bisher nirgendwo erprobten Filter in der Lage sind, die Luftbelastung an jedem Punkt der betroffenen Häuserzeile um mindestens 20 % zu reduzieren.

Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Schleswig-Holstein für die Saubere Luft in Kiel hatte  das Oberverwaltungsgericht Schleswig bereits Ende Juni der Klage der DUH stattgegeben. In der Landeshauptstadt Kiel wird der Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel am Theodor-Heuss-Ring seit Jahrzehnten deutlich überschritten. Das Land Schleswig-Holstein hatte daher nach Klageeinreichung der DUH den für Kiel geltenden Luftreinhalteplan im Januar 2020 fortgeschrieben. Es hat darin vorgesehen, im Oktober 2020 kettenartig sechs riesige Luftfilteranlagen auf dem dortigen Radweg aufzustellen.

Dem  von der Stadt Kiel geplanten Luftstaubsaugern attestierte das Gericht nun. laut Statement der DUH vom vergangenen Freitag, 24. Juli,  eine „grundsätzlich fehlende Eignung“, die angesetzte Minderungswirkung beruhe „auf unrealistischen Annahmen“, heiße es darin, berichtete die DUH.  Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer, fordert Umweltminister Jan-Philipp Albrecht nun auf, das Urteil zu respektieren und Dieselfahrverbote noch in diesem Sommer in Kraft zu setzen – Das sei der „Lackmustest für die Glaubwürdigkeit grüner Regierungspolitik“

Mit der nun getroffenen Feststellung der Untauglichkeit teilt das Gericht, laut DUH-Stellungnahme,  die von der DUH vorgebrachten Bedenken an einer unerprobten Technik, eben die Luftstaubsauger, die einen hohen Energieaufwand erfordert, viel Lärm verursacht und Fahrradwege blockiert, nur um stündlich 360.000 Kubikmeter Luftzu filtern. Nach den enttäuschenden Ergebnissen bei der Aufstellung von Luftstaubsaugern in Stuttgart habe bereits Reutlingen erklärt, seine Pläne für Luftfiltersäulen nicht weiter zu verfolgen.

„Die Menschen in Kiel haben ein Recht auf Saubere Luft“, forderte nun Jürgen Resch am vergangenen

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“.Auf mehreren Seiten des Urteils „zerpflückt“ das OVG Schleswig die Aussagen!”….DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.„.”.;

Freitag und weiter postulierte er:    „Noch in diesem Sommer muss Umweltminister Jan-Philipp Albrecht die im Luftreinhalteplan enthaltenen Diesel-Fahrverbote für Kiel umsetzen. … In keinem der 14 Klageverfahren in Nordrhein-Westfalen kam die NRW-Landesregierung auf die absurde Idee, Luftstaubsauger aufzustellen. Nur in Länder, wo die Grünen die zuständigen Minister stellen wie in Kiel und Stuttgart knicken grüne Politiker vor den Dieselkonzernen ein“, lautet das hämische Fazit des DUH-Geschäftsführers.

Auf mehreren Seiten des Urteils „zerpflückt“ das OVG Schleswig die Aussagen zur angeblichen „Geeignetheit“ von Luftfilteranlagen, berichtet die DUH.  Das Gericht teilt die Einschätzung der DUH, dass diese nicht die versprochene Wirkung aufweisen und fordert die Umsetzung des im Luftreinhalteplan grundsätzlich bereits enthaltenen Dieselfahrverbots. Dieses sei „grundsätzlich verhältnismäßig“ und einer Umsetzung noch im Jahr 2020 stehe damit nichts im Wege.
Aber das OVG-Kiel teilt in seiner Urteilsbegründung weitere Kritikpunkte der DUH und erklärt zum Beispiel: „Es ist nicht erkennbar, dass der Beklagte sich etwa mit den Auswirkungen der durch die Filteranlagen verursachten Luftströme auf dem Geh- und Radweg sowie bei geöffneten Fenstern in den dahinterliegenden Wohnungen auseinandergesetzt hat. Bei einem […] Luftausstoß von gut 16 m³/Sekunde ist eine die Verkehrssicherheit oder die Rechte der Anwohner beeinträchtigende Wirkung jedenfalls nicht ausgeschlossen. Auch die durch die Luftfilteranlagen verursachten Lärmemissionen geben Anlass zu einer genaueren Prüfung“, konstatiert das Gericht.