„Die Änderungsanträge der Abgeordneten von Union und SPD zum Kohleausstiegsgesetz sind eine deutliche Verbesserung des Regierungsentwurfes“, urteilte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer ersten Bewertung am vergangenen Dienstag, 30.Juni, über die am selbenTag  bekannt gewordenen Änderungsanträge der Regierungsfraktionen für den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages zum Kohleausstiegsgesetz.

"Eine gute Nachricht für die Energiewende .. .! Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation
“Eine gute Nachricht für die Energiewende .. .! Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation

Am heutigen, Freitag, 03. Juli, rund eine Woche später, wollen Bundestag  und Bundesrat  sowohl das Kohleausstiegsgesetz als auch das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen beschließen. Und Liebing legt in seiner Beurteilung nach: “Hier wurde ein Stück Geschichte geschrieben: Beginnend mit der Kohlekommission, in der auch der VKU vertreten war, über die verschiedenen Gesetzentwürfe der Bundesregierung bis hin zu den wichtigen letzten Änderungen der Parlamentarier vor allem im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung und der Steinkohle. Es ist gut, dass die Gesetze noch vor der Sommerpause ihren Abschluss gefunden haben. Damit wird Klarheit und Planungssicherheit für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen und Unternehmen geschaffen.”

Bereits am vergangenen Dienstag hatte Liebing  über die Änderungsanträge der Abgeordneten von Union und SPD zum Kohleausstiegsgesetzgeurteilt: Eine gute Nachricht für die Energiewende sei   die verbesserte KWK-Förderung. Der Ausbau der klimafreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung und der Wechsel von Kohle auf Gas und erneuerbare Energien werde zukünftig spürbar unterstützt. „Es ist daher richtig, die Grundförderung zu erhöhen und den Kohleersatzbonus anzupassen. Damit tragen die Abgeordneten der Bedeutung der KWK für die neue Energiewelt Rechnung“, so Liebing weiter.  Zugleich sei es aber wichtig, dass die geplante zusätzliche Förderung für erneuerbare Wärme wie angekündigt noch in 2020 auf den Weg gebracht wird. Und er kündigt an: „Die Stadtwerke stehen bereit, erhebliche Mittel in die Wärmewende zu investieren. Bessere Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung und darüber hinaus sorgen daher auch für einen Konjunkturimpuls und für lokale Wertschöpfung.“

Auch die Verlängerung der Ausschreibungen für Steinkohlekraftwerke ist aus Sicht des VKU angemessen, bestätigt Liebing. Die Anträge der Abgeordneten verbesserten zudem die unmittelbaren Auswirkungen des Gesetzes für junge Steinkohlekraftwerke, die nach 2010 ans Netz gegangen sind und zum beabsichtigten Stilllegungszeitpunkt keine Chance hatten, ihre Investitionen zu refinanzieren. Die geplante Evaluierung verschiebe die endgültige Entscheidung zwar in die Zukunft. „Entscheidend ist, dass die Regierungsfraktionen das Ziel im Gesetz ausdrücklich verankern, vorzeitige Wertberichtigungen  zu vermeiden. Nun komme es darauf an, im vorgesehenen Evaluierungsprozess die weiteren Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu klären, um die im Gesetz beabsichtigte Bilanzierungssicherheit auf Dauer zu gewährleisten.“