Man kann förmlich mitansehen wie sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf die eigene Schulter klopft und dabei lautstark erklärt: „Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in 40 deutschen Städten zur Durchsetzung der Sauberen Luft und damit Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) sind bisher alle juristisch erfolgreich verlaufen und haben die Luftqualität in unseren Städten nachweislich und spürbar verbessert.“

"....Wir haben ein wichtiges Etappenziel erreicht...";.DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.„.
“….Wir haben ein wichtiges Etappenziel erreicht…”;.DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.„.”.;

Die DUH verweist als Beleg für ihr Jubeln  auf die neue Auswertungen der vom Umweltbundesamt herausgegebenen Daten des staatlichen Messnetzes. Danach ist der Rückgang des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid von 2018 auf 2019 in Städten, in denen die DUH geklagt hat, im Schnitt doppelt so hoch ausgefallen wie in Nicht-Klagestädten.

„Wir haben ein wichtiges Etappenziel erreicht und die Menschen können in vielen Städten endlich Saubere Luft einatmen“, bilanziert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „ Über Jahre sind wir von den Dieselkonzernen und ihren Befehlsempfängern in der Politik geschmäht worden“, klagt Resch, „nur weil wir darauf gepocht haben, dass die Menschen in unseren Städten ein Recht auf Saubere Luft und Einhaltung der Grenzwerte für die Dieselabgasgifte Dieselruß  und Stickstoffdioxid haben und er verweist darauf, dass In stark belasteten Städten wie in Stuttgart erkennbar ist, „…wie Dieselfahrverbote die NO2-Werte massiv verringern. In Städten mit weniger hohen Überschreitungen kann dann auf Dieselfahrverbote verzichtet werden, wenn beispielsweise insgesamt die Fahrzeugmenge verringert, verlangsamt und Bahn, Bus und Fahrradinfrastruktur massiv ausgebaut werden.“

Die DUH klagt seit 2011 für die  Durchsetzung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts in 40 Städten, vielerorts verbunden mit der Frage, ob Dieselfahrverbote eingeführt werden müssen. Einige dieser Klagen wurden von der internationalen Umweltrechtsorganisation Client Earth unterstützt.
Die DUH verweist in ihrem Statement vom vergangenen Dienstag, 28. Juli, auch darauf , dass die DUH von den Verfahren bisher kein einziges verloren hat  und sie in 31 Fällen für die betroffenen Menschen positiv abgeschlossen  wurden– unter anderem durch 12 gewonnene Urteile und 13 richterliche Vergleiche. Zuletzt hatte das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht in der vergangenen Woche in seinem Urteil für Kiel die Notwendigkeit eines Dieselfahrverbots umfassend begründet.
Dass die von der DUH mit Gerichtsverfahren und richterlichen Vergleichsverhandlungen durchgesetzten Maßnahmen wirken, wie die DUH frohlockt, zeigt sich bei den offiziellen Messwerten. Diese verzeichnen allein von 2018 zu 2019 einen Rückgang des Jahresmittels der NO2-Belastung um durchschnittlich 4,2 µg/m³ in den Klagestädten. In den Städten, in denen die DUH nicht geklagt hat, liegt die Absenkung im gleichen Zeitraum bei nur 2,1 µg/m³. Der Druck der Verfahren und Urteile hat in den Klagestädten also für einen doppelt so hohen Rückgang der Schadstoffe gesorgt, verglichen mit Nicht-Klagestädten. Diese Tendenz ist zudem über mehrere Jahre hinweg zu beobachten, seit die ersten Verfahren ihre Wirkung entfalteten.
Die DUH kündigt an, in den kommenden Wochen und Monaten ihre Aktionen gegen die hauptsächlichen Verursacher der NO2-Belastung zu intensivieren: Dies sind vor allem die Diesel-Konzerne BMW, Daimler und Volkswagen, die über 10 Millionen illegale Diesel-Fahrzeuge mit betrügerischen Abschalteinrichtungen und nicht funktionierender Abgasreinigung (einschließlich der Abgasstufe Euro 6) verkauft haben.