Das NRW-Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat am vergangenen Mittwoch, 22. Juli,  bis auf Weiteres  die Abfertigung von langen Rindertransporten in Drittstaaten und von langen Transporten nicht abgesetzter Kälber verboten.

"Die Wirtschaft ist nun in der Pflicht ... “, ...Ursula Heinen-Esser, bild nrw Mark Hernenau
“Die Wirtschaft ist nun in der Pflicht … “, …Ursula Heinen-Esser, bild nrw Mark Hernenau

Die Ergebnisse amtlicher Tiertransportkontrollen, fehlende valide Informationen über Versorgungsstationen in Drittstaaten, wiederholte Überschreitungen maximaler Transportzeiten und fehlende Tränkmöglichkeiten für Kälber auf Fahrzeugen belegen nach Erkenntnissen des Ministeriums, dass einige Transporte nicht bis zum Bestimmungsort in Drittstaaten tierschutzkonform durchgeführt werden. Das Ministerium hat deshalb die Kreisordnungsbehörden angewiesen, Tiertransporte auf diesen Strecken vorerst nicht mehr zu genehmigen. ( Lesen Sie dazu auch unseren gestrigen Bericht zum betroffenen Rhein-Sieg Kreis, s. unten)

Bereits im Jahr 2015 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zum Tiertransport bis zum Bestimmungsort einzuhalten sind, auch wenn dieser in einem Drittstaat liegt. Die Wirtschaft ist nun in der Pflicht, Konzepte für einen tierschutzkonformen Transport entsprechend den europarechtlichen Vorgaben auch in Drittstaaten sicherzustellen, fordert das NRW-Umweltministerium von Ministerin Ursula Heinen-Esser.  Diese Konzepte müssen Grundlage für die zuständigen Veterinärbehörden sein, rechtskonforme Entscheidungen treffen zu können.

In der Vergangenheit hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits konkrete Tierschutzanforderungen an lange Tiertransporte vorgegeben, die von den Veterinärämtern bei der Entscheidung über eine

" ...dass die Tierschutzanforderungen auf der gesamten Strecke eingehalten werden....";; Staatssekretär Heinrich Bottermann
” …dass die Tierschutzanforderungen auf der gesamten Strecke eingehalten werden….”; Staatssekretär Heinrich Bottermann

rechtskonforme und tierschutzgerechte Abfertigung von Rindertransporten zu beachten waren. Die Veterinärämter sind aber derzeit nur in der Lage, die Transportrouten und -bedingungen in Staaten innerhalb der EU auf Plausibilität hin zu überprüfen.

Nach aktuellen Erkenntnissen reicht dies nach Einschätzung des zuständigen NRW-Ministeriums für Umwelt nicht aus, um die Rechtskonformität langer Transporte von Rindern in Drittstaaten sicherzustellen.

“Die zuständigen Veterinärämter müssen über validere Erkenntnisse zum konkreten Transport verfügen, um durch ihre Entscheidung einen europarechtskonformen Transport bis zum Bestimmungsort in einem Drittstaat sicherstellen zu können“, gibt  Staatssekretär Heinrich Bottermann die weitere Richtung vor. Eine Transportabfertigung dürfe nur erfolgen, wenn so gut wie sicher und nachvollziehbar dokumentiert sei, dass die Tierschutzanforderungen auf der gesamten Strecke eingehalten werden.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “… alle Tiertransporte aus NRW in Drittstaaten auszusetzen war überfällig …!!1”