Als „weiterhin zu hoch“ stufen aktuell das Bundesumwelt (BMU)- und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland ein.

".Grundwasser zu hoch mit Nitrat belastet ...."; Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, bild bmel Schmitz
“Grundwasser zu hoch mit Nitrat belastet ….”; Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, bild bmel Schmitz

In ihrem bislang unveröffentlichten „Nitratbericht 2020“ verweisen die Ressorts aber zugleich auf einen positiven Trend im Berichtszeitraum 2016 bis 2018. Während in dieser Zeitspanne 26,7 % der Messstellen des EU-Nitratmessnetzes das Qualitätsziel der EU-Nitratrichtlinie von von 50 mg/l Nitrat überschritten hätten, habe dieser Anteil im vorherigen Berichtszeitraum noch bei 28,2 % gelegen.

Wie aus dem Nitratbericht weiter hervorgeht, treten die Belastungsschwerpunkte mit Überschreitung der 50 mg-Grenze überwiegend unter landwirtschaftlicher Flächennutzung auf. Dagegen fänden sich unter Waldnutzung und im Bereich von Siedlungsflächen „selten“ hochbelastete Messstellen.

“Der Nitratbericht verdeutlicht: Wir brauchen in Deutschland endlich eine echte und nachhaltige Verringerung der Nitrateinträge insbesondere in den roten Gebieten mit einer Überschreitung des europäischen Grenzwertes von 50 Milligramm je Liter Grundwasser“, erklärte erklärte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zu den aktuellen Nitratergebnissen am gestrigen Donnerstag, 09. Juli.

"...Wir brauchen in Deutschland endlich eine echte und nachhaltige Verringerung der Nitrateinträge ....!" , Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer
“…Wir brauchen in Deutschland endlich eine echte und nachhaltige Verringerung der Nitrateinträge ….!” , Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer

Der Vorschlag, den das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) jetzt zur Umsetzung der Düngeverordnung gemacht habe, sei dafür jedoch nicht geeignet. Im Gegenteil: Mit der vorgelegten Verwaltungsvorschrift wäre nicht mehr die tatsächlich gemessene Belastung in den roten Gebieten ausschlaggebend, sondern die Ergebnisse einer Modell-Betrachtung.

Dabei sollen Standortfaktoren wie etwa Bodenart, Nitrateinträge, Witterungsverhältnisse mit in die Berechnung der Modellergebnisse einbezogen werden. Diese wären dann die Grundlage für eine Entscheidung darüber, ob überhaupt weitere Minderungsmaßnahmen in roten Gebieten erfolgen sollen und nicht mehr die tatsächlich gemessene Grenzwertüberschreitung.

„Damit droht ein künstliches ‚Wegrechnen‘ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitung. Dies ist keine Strategie, die die Belastung unserer Grundwasser-Ressourcen effektiv reduziert. Diese Vorgehensweise wird auch den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie nicht gerecht. Wir brauchen endlich ein effektives und strenges Düngerecht”, So Weyand.
Der Kommentar von Weyand zum Nitratbericht erfolgte, weil das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Entwurf einer „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten“, (Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung), im Folgenden „AVV Gebietsausweisung“ genannt, Stand 24.6.2020, zur Stellungnahme übersandt hatte . Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Düngeverordnung hat die Bundesregierung eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Ausweisung der betroffenen Gebiete durch die Landesregierungen zu erlassen. Die Bundesländer sollen ihre Ausweisungen der belasteten Gebiete anhand der Verwaltungsvorschrift bis Ende 2020 überprüfen und erforderliche Anpassungen vornehmen, um eine Fortsetzung des Zweitverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland zu vermeiden.

Aus Sicht des BDEW ist über die Umsetzung der im Entwurf vorliegenden AVV geplant, die Aussagekraft von real erhobene Messdaten mit einer Modellierung zu überprüfen, die auf vielen Annahmen basiert und große Datenlücken aufweist. Dem Modell-Ergebnis soll zudem ein höheres Gewicht zugesprochen werden, als den EU-konformen Messungen und Messwerten nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die an offiziellen Messstellen von einem akkreditierten Labor durchgeführt wurden. Die EU-Nitratrichtlinie sieht dieses Vorgehen nicht vor. Es stellt auch keine technisch-wissenschaftliche Weiterentwicklung dar, da die Datenbasis der Modellierung Fehler aufweist und nicht validiert ist. Über die Anwendung dieser AVV kann es daher auch keine Verbesserung in der Grundwasserqualität geben