Wie können Unternehmen in ihren globalen Lieferketten den Schutz von Umwelt und Menschenrechten gewährleisten? Wie kann der Staat sie dabei unterstützen und welche Vorgaben sind nötig?, fragte gestern, Montag 27 Juli, das Umweltbundesamt (UBA) in einem gesonderten Statement und verwies zugleich auf die Antworten auf diese Fragen, die die aktuelle Studie im Auftrag des UBA biete.

"..„Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben“ ...; ".Prof Dirk Messner
“..„Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben“ …; ” Prof Dirk Messner

 Um nachhaltigere globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen, heißt es da,  empfehle  sie einen gesetzlich verankerten systematischen Ansatz zur Risikofrüherkennung, Maßnahmenumsetzung und Berichterstattung durch die Unternehmen.

„Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben“, fordert UBA-Präsident Präsident Prof. Dirk Messner „Daher ist für mich klar: Unternehmen müssen ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten neu justieren und den Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie von Klima und Artenvielfalt in ihre Planungen einbeziehen“, fordert Messner weiter. Und begründet seine Forderungen mit der Erkenntnis: „ Umwelt- und Reputationsrisiken werden für den langfristigen Erfolg von Unternehmen immer relevanter. Gerade auch die Finanzwirtschaft berücksichtigt zunehmend die in den Lieferketten der Unternehmen verborgenen Risiken durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Insofern dürfte es auch im Interesse der Unternehmen liegen, wenn sie solche Risiken frühzeitig identifizieren, transparent machen und konsequent verringern – auch wenn es derzeit deutlich weniger als die Hälfte der großen Unternehmen tun. Unsere Studie zeigt, dass eine Sorgfaltspflicht, die auch den Umweltschutz in der Lieferkette umfasst, sowohl praktisch als auch rechtlich umsetzbar ist. Die aktuelle Umbruchs- und

.Unternehmen müssen an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden“,..;" ;Jochen Flasbarth
“…Unternehmen müssen an den Prinzipien der Nachhaltigkeit  ausgerichtet werden“,..;” Jochen Flasbarth

Umstrukturierungsphase ist eine hervorragende Chance, die seit langem schwelenden Probleme in den Lieferketten an der Wurzel zu packen.“
Die globalen Lieferketten von Unternehmen müssen an den Prinzipien der Nachhaltigkeit  ausgerichtet werden“, fordert der Staatssekretär im Bundesumweltministerium (BMU) Jochen Flasbarth.  Und er weist daraufhin Viele Unternehmen mit ausländischer Produktion wirtschafteten bereits heute mit der gebotenen Sorgfalt, also unter Beachtung von Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards. Und alle großen Unternehmen verfügten schon heute mit etablierten Managementsystemen über die Möglichkeit, die Lieferketten, deren Krisenfestigkeit und die Qualität ihrer Produkte zu überwachen. Aber, schränkt Flasbarth ein: „Gleichwohl finden zu viele Umweltbelastungen über den gesamten Produktionsweg hin statt. Darum setzen wir uns dafür ein, den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in einem neuen Lieferkettengesetz festzuschreiben und die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.“

Die “Studie aus dem Forschungsvorhaben ” Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung”gibt konkrete Empfehlungen, wie Staat, Verbände, internationale Organisationen und die Unternehmen selbst die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern können. Eine der Empfehlungen ist, im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auch den Klima- und Umweltschutz zu verankern. Auch Branchen- und Multi-Stakeholder  -Initiativen sollten Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung gemeinsam angehen und tun dies oft auch schon, denn in der Praxis besteht zwischen diesen Themen ein enger Zusammenhang. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette nicht in getrennten Abteilungen, sondern vorzugsweise gemeinsam betrachtet werden. Wenn zusätzlich auch bestehende Strukturen wie ein Umweltmanagementsystem für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten genutzt werden, lassen sich auch Kosten und Aufwand sparen.

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