Es muss anders laufen! Denn, die Weichen für den Natur- und Umweltschutz in der europäischen Agrarlandschaft werden mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) für die Zeit nach 2020 jetzt neu gestellt, berichtete das Bundesamt für Naturschutz (BfN) am vergangenen Mittwoch, 12. August.

Es muss anders laufen ...; Beate Jessel Beate Jessel
Es muss anders laufen …; Beate Jessel

Weil: Bereits im Zuge der letzten GAP-Reform sollte mit der Einführung der “Ökologischen Vorrangflächen” (ÖVF) im Jahr 2015 die Artenvielfalt auf Ackerflächen gefördert werden. Die Wirksamkeit der ÖVF auf die biologische Vielfalt und ihre bundesweite Umsetzung haben das Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB) und das Thünen Institut in zwei Forschungsprojekten im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) untersucht.

Und dann zeigte sich: “Im Ergebnis zeigen diese seit 2015 durchgeführten Untersuchungen, dass die Ökologischen Vorrangflächen in der bisherigen Form insgesamt keinen Mehrwert für die biologische Vielfalt in Agrarlandschaften erbracht haben. Auch deshalb werden die ‘grünen’ Ziele der GAP in der aktuellen Förder- periode weitestgehend verfehlt”, stellte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel fest. Das Amt veröffentlichte neue, zentrale Empfehlungen aus den Studien:

“1. Deutlich positive Effekte für die Artenvielfalt werden erst ab einem Anteil von mindestens zehn Prozent hochwertiger ÖVF wie Brache- und Blühflächen, Pufferstreifen und Landschaftselemente erreicht; derzeit liegt zum Beispiel der Anteil der Brachen am Ackerland lediglich bei rund drei Prozent.

2. Für Arten der Offenlandschaft wie der Feldlerche bedarf es zusätzlich sogenannter in-crop-Maßnahmen, das heißt produktionsintegrierter Maßnahmen wie dem Anbau von Getreide mit doppeltem Saatreihenabstand ohne Pestizid-Einsatz und mit reduzierter Düngung.

3. Analog zum Ackerland bedarf es im Grünland hochwertiger ÖVF. Eine Bewirtschaftungsruhe von

keinen Mehrwert für die biologische Vielfalt
“…keinen Mehrwert für die biologische Vielfalt …”, bild U + E

mindestens acht Wochen im Frühjahr / Frühsommer sollte auf einem Mindestanteil des Grünlandes eingehalten werden, um zum Beispiel Bodenbrütern die erfolgreiche Fortpflanzung zu ermöglichen.

4. Für viele Arten ist die Über- oder Mehrjährigkeit der Maßnahmen wichtig: So sollten angelegte Blühflächen unbedingt über den Winter bis in den Folgesommer bestehen, damit Tiere dort überwintern können und im Frühjahr Nist- und Brutmöglichkeiten vorfinden.

5. Die ökologische Wirksamkeit von ÖVF wird auch durch Verwaltungsvorgaben beeinflusst: So sollten administrative Mindestvorgaben wie zum Beispiel das jährliche Mulchen der kompletten Brachflächen gestrichen und die Kombination von ÖVF mit Qualifizierungsmaßnahmen der zweiten Säule der GAP für die Landwirtinnen und Landwirte erleichtert werden.

6. Die Bereitschaft der Landwirtinnen und Landwirte zur Umsetzung von mehrjährigen und lagetreuen Brachen sollte durch den Abbau bürokratischer Hemmnisse erhöht werden. Mehrjährige und lagetreue Brachen sind von herausragender Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität in Ackerbaul.”