„Dass Klagen gegen genehmigte Windenergieanlagen künftig den Bau oder die Planung nicht mehr aussetzen dürfen, ist ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit der Betreiber und Kommunen“, kommentiere am vergangenen Mittwoch 12. Juli, der Bundesverband Windenergie (BWE) dass am gleichen Tag von der Bundesregierung der vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes verabschiedet wurde.

" Die Lage könnte kaum drängender sein....!"......"; Hermann Albers weiß, dass Lachen den Adressaten  freundlich macht
” Die Lage könnte kaum drängender sein….!”  ; Hermann Albers weiß, dass Lachen den Adressaten freundlich macht

Mit dem Gesetz sollen  wichtige Beschleunigungen bei Planungsverfahren im Infrastrukturbereich umgesetzt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI)  hat , Minister Peter Altmaier betonte, hierzu Beschleunigungen im Energiebereich in das Gesetz eingebracht, vor allem eben Verfahrensbeschleunigungen beim Bau von Windenergieanlagen Das Gesetz dient damit, so das BMWI,  zugleich der weiteren Umsetzung des Aktionsplans zur Stärkung der Windenergie des Bundeswirtschaftsministeriums vom Herbst 2019, der darauf zielt den Ausbau von Windenergie an Land zu beschleunigen.

Der BWE zeigte sich einerseits  erfreut andererseits forderte er aber auch, „…neben der Sicherheit für bereits erteilte Genehmigungen brauchen wir jedoch vor allem eins: mehr Genehmigungen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, neben dem nun beschlossenen Gesetzesentwurf jetzt auch die Aufgabenliste Wind an Land umsetzen. Nach knapp einem Jahr sind von den insgesamt 18 Punkten noch fast alle Punkte offen. Wir erwarten, dass der Bund dort wo er handeln kann, schnell und konsequent handelt. Unkompliziert wäre es längst möglich, blockierte Flächen rund um Drehfunkfeuern frei zu machen indem internationale Standards für Prüfabstände genutzt werden.“

Und dann kommt das fast dramatische Fazit von Hermann Albers, dem Präsidenten  des BWE : „Die Lage könnte kaum drängender sein. Zum fehlenden Zubau kommt die Tatsache, dass ab kommenden Jahr die ersten Bestandsanlagen aus der EEG-Systematik fallen. Knapp 6.000 Anlagen sind betroffen. Gleichzeitig postuliert die Bundesregierung, dass der Strombedarf bis 2030 sinken würde, obwohl der wachsende Energiebedarf der Wirtschaft, vor allem aus der Stahl- und Autoindustrie sowie der Nationalen Wasserstoffstrategie ein komplett anderes Bild zeichnen. Die Politik darf vor der drohenden Ökostromlücke nicht die Augen verschließen. Wir brauchen ein verbindliches Zeit- und Mengengerüst mit sauberen, realen Annahmen zum Stromverbrauch. Die Politik muss aktiv die Energiewende vorantreiben und dabei den dringend notwendigen Ausbau der Windenergie beschleunigen.“