Ab heute,  Dienstag 01. September 2020,  treten neue Vorschriften in Kraft, nach denen neue Fahrzeugtypen in der EU genehmigt werden müssen. Die neuen Regeln sorgen für Unabhängigkeit und mehr Qualität bei der Prüfung sorgen, bevor ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht wird.

dass sie die saubersten und sichersten Fahrzeuge fahren können“, kommentierte  Thierry Breton
“…dass sie die saubersten und sichersten Fahrzeuge fahren können“,  Thierry Breton

Damit soll  die Kontrolle von Fahrzeugen, die bereits auf dem Markt sind verbessert werden , und sie sollen auch stärken das System durch eine europäische Aufsicht stärken, gab die Kommission gestern, Montag 31. August, bekannt.  Die Kommission kann damit EU-weite Rückrufe anordnen und Sanktionen in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug verhängen. Die Kommission hatte die Verordnung im Zuge des Dieselgate-Skandals vorgeschlagen, bei dem Autohersteller durch Manipulationen gesetzlich vorgegebene Grenzwerte für Autoabgase umgangen hatten.

„ Die Europäerinnen und Europäer erwarten zu Recht, dass sie die saubersten und sichersten Fahrzeuge fahren können“, kommentierte  Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt. den Schritt.  „Diese Reformen ergänzen unsere Bemühungen um sauberere und sicherere Mobilität, die vor dem Hintergrund der Krise noch stärker zukunftsorientierte Investitionen in Infrastruktur und Innovation erfordern“, so der Kommissar weiter.

Die wichtigsten Elemente der neuen EU-Vorschriften sind:

  • Unabhängigkeit und Qualität der Prüfungen vor dem Inverkehrbringen eines Fahrzeugs: Technische Dienste, die neue Fahrzeugmodelle prüfen und inspizieren, werden von unabhängigen Stellen auf der Grundlage strenger Kriterien geprüft, um ihre Benennung durch die Mitgliedstaaten zu erhalten und beizubehalten. Nationale Typgenehmigungsbehörden werden nun gegenseitigen Begutachtungen (Peer Reviews) unterzogen, um dafür zu sorgen, dass die geltenden Bestimmungen in der gesamten EU umgesetzt und konsequent durchgesetzt werden.

    "Unabhängigkeit und Qualität der Prüfungen.
    “Unabhängigkeit und Qualität der Prüfungen…!!!”
  • Kontrollen bereits auf dem Markt befindlicher Fahrzeuge: Der neue Rechtsrahmen verbessert auch die Kontrollen von Fahrzeugen, die bereits auf dem Markt sind und von Händlern zum Verkauf angeboten werden. Von nun an sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, regelmäßig eine Mindestzahl von Fahrzeugen zu prüfen. Außerdem sind sie nun in der Lage, Schutzmaßnahmen gegen nicht konforme Fahrzeuge in ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen, ohne abwarten zu müssen, dass die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, tätig wird.
  • Europäische Aufsicht: Darüber hinaus kann die Kommission nun an Fahrzeugen Einhaltungs- und Konformitätsprüfungen in Laboratorien oder auf der Straße durchzuführen. In Fällen, in denen Hersteller gegen die Typgenehmigungsvorschriften verstoßen (z. B. im Fall von Abschalteinrichtungen oder gefälschten Erklärungen), kann die Kommission EU-weite Rückrufe anordnen und Sanktionen in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug verhängen. Bis heute konnten nur die nationalen Behörden, die das Fahrzeug typgenehmigt haben, solche Maßnahmen verhängen.