„Die Windbranche wartet auf ein starkes politisches Signal des Aufbruchs. Der Referentenentwurf für die EEG Novelle ist dafür ein erster Aufschlag“, kommentierte gestern, Dienstag, 01. September,   Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie den  nun bekannt gewordenen Referentenentwurf der kommenden EEG-Novelle.

; Hermann Albers, lächelnd wirkt seine Botschaft richtig: Der BWE vermisst darüber hinaus im Referentenentwurf konkrete Lösungsvorschläge...!"
 Hermann Albers immer  lächelnd dabei , so kommt  seine Botschaft an: “Der BWE vermisst darüber hinaus im Referentenentwurf konkrete Lösungsvorschläge…!”

Der BWE-Präsident begrüßt das Netzausbaugebiet werde endlich ad acta gelegt, gleichzeitig werde der Süden durch die Anpassung des Referenzertragsmodells und der sogenannten ‘Südquote’ motiviert, sich stärker an der Energiewende zu beteiligen. „Beides begrüßen wir als Verband!“  Dann lobt Albers noch  auch der Wille zu einem stärkeren Ausbau sei  erkennbar, um dann zu kritisieren: „… bleibt aber hinter den notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Pariser Klimaziele weit zurück. 71 Gigawatt Wind an Land sind unzureichend angesichts des wachsenden Strombedarfs in den Bereichen Industrie, Flugverkehr und Mobilität. Damit droht zukünftig weiter eine Ökostromlücke.“

Der BWE vermisst darüber hinaus im Referentenentwurf konkrete Lösungsvorschläge zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und weiterer Flächenbereitstellung durch die Bundesländer für Windanlagen. Als kritisch  sieht Albers für den BWE auch  dass die Herausforderungen zu Bestandsanlagen, Weiterbetrieb und Repowering ausgeklammert werden. Eine Repoweringstrategie fehle genauso wie eine angemessene Wertstellung von CO2-freiem Strom aus Bestandsanlagen. „Hier braucht die Branche von der Politik klare Weichenstellungen. Nicht hinnehmbar ist der drastische Eingriff in die Vergütungssicherheit des EEG durch die Änderung in Paragraf 51.“

Als Spät, aber richtig,  bezeichnet Albers  die Vorgabe, dass 2023 eine grundsätzliche Überprüfung (§97) stattfinden solle. Richtig sei  auch, die Länder jährlich zur Berichterstattung zu verpflichten (§99). „Wir begrüßen den geplanten Wegfall des Netzausbaugebiets, die Anpassung des Referenzertragsmodells und die geplante bundeseinheitliche Regel zu Kommunalbeteiligung, auch wenn wir hier einen prozentualen Ansatz für sinnvoller halten. Wir werden den Entwurf sachlich durchleuchten und konstruktiv in den Gesprächen mit Bund, Ländern und Parlament für einen innovationsstarken Impuls werben“, versichert der BEW-Präsident.