„Was lange währt, ist noch nicht gut, um das erforderliche Aufbruchssignal für Klimaschutz, Innovation und Energiewende zu senden“, so kommentierte gestern, Donnerstag, 20. August BEE-Präsidentin. Simone Peter, die lang erwartete Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die sich sich seit Anfang letzter Woche in der Ressortabstimmung befindet. Bereits am 23. September soll der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium dann im Kabinett beschlossen werden.

" ... Wir brauchen eine ensthafte Auseinandersetzung ...!!!" ; Simone Peter: BEE-Präsidentin, zuvor Grünen-Vorsitzende
” … Wir brauchen eine ensthafte Auseinandersetzung …!!!” ; Simone Peter: BEE-Präsidentin, zuvor Grünen-Vorsitzende

Und sie mahnt: „… Während der Ressortabstimmung sind dringend Anpassungen erforderlich, die vergangene Fehlsteuerungen ausbügeln und die langjährige Kritik von Branche, Wirtschaft und Verbänden endlich aufnehmen. Die aktuelle Version des Referentenentwurfs zur EEG-Novelle greift eindeutig zu kurz!“

Die adressierten Maßnahmen seien unzureichend, um neuen Schwung in den Ausbau der Erneuerbaren zu bringen. „…Wir fordern dringend Nachbesserungen“, so Peter.

„Die Bundesregierung muss eine ehrliche Abschätzung des Stromverbrauchs 2030 vornehmen, die die Mehrbedarfe durch Wärmepumpen, E-Autos und Power-to-X berücksichtigt. Nur so lässt sich vermeiden, dass es bereits in wenigen Jahren eine Stromerzeugungslücke gibt, die den zügigen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern blockieren könnte“, so Peter. Zur Vermeidung der Lücke brauche es bis 2030 eine jährlich zu installierende Leistung von 4.700 MW Windenergie Onshore, 2.000 MW Windenergie Offshore, 10.000 MW Photovoltaik, 600 MW Bioenergie sowie jeweils 50 MW Geothermie und Wasserkraft. Hier sei darauf zu achten, dass Regelungen zur Eigenversorgung getroffen bzw. gestärkt würden, denn eine  intelligente Ausgestaltung des Eigenverbrauchs könne Lastspitzen und Netzengpässe vermeiden sowie Netzausbaukosten verringern.

Zudem erhöhe die Eigenversorgung die Akzeptanz für Erneuerbare Energien. Außerdem müsse der § 51 im EEG abgeschafft werden: „Eine noch stärkere Pönalisierung der Betreiber von EE-Anlagen trägt nicht dazu bei, die Problematik von Zeitfenstern mit negativen Strompreisen zu lösen. Vielmehr wälzt sie den Umstand, dass konventionelle Kraftwerke nachweislich in Zeitfenstern negativer Strompreise einspeisen, noch stärker als bisher auf die Erneuerbaren ab“, so Peter.

Im Bereich der Solarenergie muss aus Sicht des BEE im Marktsegment der Gebäude-Photovoltaik von Ausschreibungen abgesehen werden. „Wenn Solarstromanlagen auf Gebäuden künftig nur noch nach erfolgreicher Teilnahme an einer Auktion eine Marktprämie erhalten, so bremst das eines der

" Auch im Bereich der Bioenergie gibt es Nachbesserungsbedarf. .."; Simone Peter, bild bee
Auch im Bereich der Bioenergie gibt es Nachbesserungsbedarf. ..”; Simone Peter, bild bee

wichtigsten Marktsegmente der Photovoltaik aus“, so Peter. Die negativen Erfahrungen in Frankreich zeigten, dass mit einem Ausschreibungssystem für PV-Dachanlagen weder die Mengenziele noch eine weitere Senkung der Vergütungssätze erreicht würde. „Wir sehen eine Anhebung der Ausschreibungsgrenze auf 1 Megawatt als erforderlich an“, fordert Peter.

Ebenfalls würden die Probleme des Ausbaus der Windenergie an Land nur unzureichend adressiert. Die Streichung des Netzausbaugebiets, die Anpassung des Referenzertragsmodells und die geplante bundeseinheitliche Regel zu Kommunalbeteiligung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, es bedürfe aber konkreter Maßnahmen zur weiteren Flächenbereitstellung und vor allem die Beschleunigung der  Genehmigungsverfahren.

Auch im Bereich der Bioenergie gibt es Nachbesserungsbedarf. Zwar sei die wichtige Funktion der Flexibilität von Bioenergie erkannt, der Entwurf enthalte aber nur unzureichende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen für Biomasse. „Es mangelt vor allem an einer Anhebung der Gebotshöchstwerte. Diese brauchen wir, damit Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können und Neubau ermöglicht wird“, kommentiert Peter.

Fazit  des BEE und seiner Präsidentin: „Wir brauchen noch vor dem geplanten Kabinettsbeschluss eine ernsthafte Auseinandersetzung über die Zielrichtung der EEG-Novelle!“