Wasserstoffnetze “… wir freuen uns auf die Rückmeldung des Marktes …” … hier der BDEW
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat am vergangenen Freitag, 04. September, seine Stellungnahme zur Marktkonsultation der Bundesnetzagentur zur Regulierung von Wasserstoffnetzen eingereicht. Ziel der Konsultation ist eine Bestandsaufnahme und Analyse einer Regulierungsbedürftigkeit künftiger Wasserstoffnetze.
Die Bundesnetzagentur hatte bereits am 13. Juli des Jahres die Marktkonsultation zur Regulierung von Wasserstoffnetzen eingeleitet. In einer Bestandsaufnahme zeigte sie den aktuellen regulatorischen Rahmen für Wasserstoffnetze und analysierte ausgehend von möglichen Entwicklungspfaden, ob Wasserstoffnetze zukünftig reguliert werden sollten. Ein begleitender Fragebogen diente der Strukturierung der Konsultation.
Mit dem Dokument zur Bestandsaufnahme wollte die Agentur dieser neuen Diskussion eine Grundlage geben, erklärte sie in ihrem damaligen Statement dazu. . Die Konsultationsfragen richten sich inzwischen an bestehende und potentielle Marktakteure, Netzbetreiber, Verbraucher, Wissenschaft und weitere interessierte Kreise. “Wir haben im Rahmen der Bestandsaufnahme einige zentrale Fragen identifiziert und freuen uns nun auf die Rückmeldungen des Marktes”, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur anlässlich des Konsultationsaktes. .
Nun erfolgte ein Echo des BDEW: „Die Bundesnetzagentur stellt zu Recht fest, dass die derzeitigen Regelungen für Wasserstoff nicht ausreichend sind, um den Aufbau eines Wasserstoffmarktes regulatorisch zu unterstützen“, stellte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung für ihren Verband klar. . „Deshalb verwundert es umso mehr, dass die Bestandsaufnahme der Bundesnetzagentur die Fortentwicklung der Gasmarktregulierung für den Hochlauf eines Wasserstoffmarktes in Frage stellt“.
Die Unternehmen der Energiewirtschaft engagieren sich bereits heute vielfältig entlang der gesamten Wertschöpfungskette für den Hochlauf eines Wasserstoffmarkts. Für die Unternehmen sind klare und verlässliche Rahmenbedingungen essenziell für ihre Investitionen, betonte Andreae
In seiner Stellungnahme macht der BDEW deutlich, dass gasförmige Energieträger nur dann effizient
einen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten können, wenn ihre Potenziale über die gesamte Breite des „Systems Gas“ adressiert werden: Vom Energieträger selbst über die Infrastruktur und Speicherung bis hin zu den verschiedenen Anwendungsbereichen, einschließlich des Wärmesektors. Die von der Bundesnetzagentur skizzierten Szenarien würden hier zu kurz greifen, kritisierte die BDEW-Vorsitzende und wies zugleich darauf hin, einen umfassenden und sektorübergreifenden Plan für den Umbau der Gasversorgung habe der BDEW mit seiner „Roadmap Gas“ in diesem Jahr veröffentlicht.
Als praktikablen Einstieg in den notwendigen Regulierungsrahmen für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft hält der BDEW die bestehende Gasnetzregulierung für geeignet. Gemeinsam mit weiteren Verbänden hat der Verband hierzu bereits im April 2020 erste Vorschläge für schnell notwendige Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) unterbreitet. Der BDEW bedauert, dass weder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie noch die BNetzA die in der Branche entwickelten Ansätze bislang aufgegriffen haben.
In seiner Stellungnahme gemahnt der BDEW, die Regulierung der Wasserstoffnetze nicht allein auf nationaler Ebene zu betrachten. Die Impulse für notwendige regulatorische Anpassungen aus der europäischen Wasserstoffstrategie sollten ebenfalls aufgegriffen werden. In diesem Zusammenhang ist es aus BDEW-Sicht insbesondere notwendig, sich auf eine einheitliche Klassifizierung zu einigen.
Der BDEW betont in seinem Kommentar zur Konsultation er werde die Ausgestaltung einer Wasserstoffwirtschaft weiterhin aktiv vorantreiben und stehe als größter Branchenverband mit seiner Expertise aus der gesamten Wertschöpfungsbreite der Mitgliedsunternehmen als konstruktiver Ansprechpartner zu Verfügung.