Das Bundeskabinett hatte gestern, Mittwoch 23. September, den  Gesetzentwurf für das EEG 2021 beschlossen. Zuvor war der Entwurf schon vielfältig kommentiert worden , Umwelt- und Energie- Report hatte mehrfach berichtet,  auch gestern hielt die  Kritik an und es gab weitere Verbesserungsvorschläge, so auch vom Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) .

Vor und nach dem Kabinettsbeschluss... Peter Altmaier ist ist zur Zielscheibe von harscher Kritik und Verbesserungsvorschlägen geworden, bild Steffen Kugler bundesrg
Vor und nach dem Kabinettsbeschluss zum EEG… Peter Altmaier ist  zur Zielscheibe von harscher Kritik und Verbesserungsvorschlägen geworden, bild Steffen Kugler bundesrg

Dessen  Hauptgeschäftsführer, Ingbert Liebing, formulierte gestern, Mittwoch, noch mal die Ziele und Verbesserungsvorschläge seines Verbandes. Und er formulierte das Ziel dieser EEG-Novelle müsse sein, den Ausbau der Erneuerbaren Energien im kommenden Jahrzehnt auf eine neue Stufe zu heben. Dazu brauche es aber zum einen konkrete Ausbaupfade und zum anderen die richtigen Rahmenbedingungen, um mehr Dynamik in den bisher schleppenden Ausbau hineinzubringen.

Im Mittelpunkt sieht er  dabei die Windenergie, die raus aus der Ausbaukrise muss, und die Photovoltaik mit ihren erheblichen Ausbaupotenzialen. Liebing und sein Verband erwarten nun, dass im Bundestag  schließlich doch noch an einigen wichtige Stellschrauben gedreht wird.  So sollte doch noch erreicht werden, dass die geplante Windenergieabgabe von allen neuen Anlagen in voller Höhe entrichtet wird und auch Windparks einbezogen werden, die außerhalb des EEG realisiert werden.

Beim PV-Ausbau sieht der VKU Nachbesserungsbedarf bei den Höchstwerten in der Ausschreibung und bei den gesetzlichen Vergütungssätzen. Mehr Entschlossenheit wäre aus seiner Sicht  auch bei der Mieterstromförderung notwendig. „Hier kommt es vor allem darauf an, zu Vereinfachungen zu kommen und den Anwendungsbereich zu erweitern“ konstatiert Ingbert Liebing. Last but not least muss es aus seiner Sicht gelingen mit dieser EEG-Novelle verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen und gleichzeitig zu ermöglichen, dass die Ausbaubaupfade flexibel nachgesteuert werden können. Dazu braucht es aus Sicht des Verbandes einen Mechanismus, der etwa einen steigenden Strombedarf oder eine Anpassung der EU-Klimaziele rechtzeitig in höhere Ausschreibungsmengen übersetzt.“

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