Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch, 23. September,  die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die sogenannte EEG-Novelle 2021, verabschiedet. Ebenfalls im Kabinett verabschiedet wurde die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes mit Regelungen zum Ausbau der Stromnetze, gab das BMWI am selben Tag bekannt.

"Die EEG-Novelle 2021 setzt ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien..".; Peter Altmaier ...?!; bild Steffen Kugler
“Die EEG-Novelle 2021 setzt ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien…”; Peter Altmaier bild Steffen Kugler

Beide Gesetzentwürfe stehen im engen Zusammenhang und bedingen einander. Denn der Erneuerbaren-Ausbau muss mit dem dafür notwendigen Netzausbau synchronisiert werden, damit der Strom vom Ort der Erzeugung zu den Verbrauchszentren transportiert werden kann, hieß es im Statement des Bundeswirtschaftsministeriums zum Kabinettsbeschluss.

„Die EEG-Novelle 2021 setzt ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien“, erklärte Altmaier  dazu vollmundig. Und er verkündete weiter: „Wir formulieren in der Novelle erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom. Zugleich legen wir die notwendigen Schritte fest, um das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen.“

Weiter erläuterte er, dass mit der EEG-Novelle dazu  „…klar und transparent die Ausschreibungsmengen für die einzelnen Erneuerbaren Energien festgeschrieben werden  und wir gehen hierbei an den oberen Rand der im Klimaschutzplan 2030 vorgesehenen Spannbreite – bei Photovoltaik sogar darüber hinaus. Daneben erhöhen wir die Akzeptanz für den Erneuerbaren-Ausbau und ermöglichen eine finanzielle Beteiligung der Kommunen beim Ausbau von Wind an Land. Und last, but not least achten wir auf die dringend erforderliche Synchronisation zwischen Erneuerbaren- und  Netzausbau.“

Das EEG 2021 und das Bundesbedarfsplangesetz werden jetzt in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist der Abschluss der Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr, so verkündete das BMWI. Wie der Kabinettsbeschluss von der Opposition und auch von Energie- und Wirtschaftsverbänden aufgenommen wird, haben wir, Umwelt- und Energie-Report , schon mehrfach berichtet.