Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte bereits vor dem EU-Gipfel  „…die Bundesregierung muss sich auf dem Gipfel für ein 2030-Reduktionsziel von mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 einsetzen. Nur mit dieser Zielvorgabe ist nach Empfehlungen der Wissenschaft das 1,5 Grad-Ziel von Paris noch einzuhalten“, so  die Vorhalte der DUH.

Unterstützung der Bundeskanzlerin für ein CO2 -Reduktionsziel von 55 Prozent geht nicht weit genug
“Die Unterstützung der Bundeskanzlerin für ein CO2 -Reduktionsziel von 55 Prozent geht nicht weit genug…!”

Und so bewertete Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:  „Die kürzlich erfolgte Unterstützung der Bundeskanzlerin für ein CO2 -Reduktionsziel von 55 Prozent geht nicht weit genug“ Müller-Kraenner weist darauf hin  mit einem Votum für ein Reduktionsziel von 60 Prozent ohne Einbeziehung von Aufforstung und Landnutzungsmaßnahmen habe  das Europäische Parlament gezeigt, wie es besser gehe.

” Aus Sicht der Wissenschaft wäre jedoch ein Reduktionsziel von 65 Prozent notwendig. Doch nicht nur die Zahl vor dem Prozentzeichen ist entscheidend, befindet der DUH-Spitzenmann.  Nein, „…das Ziel muss auch mit konkreten Maßnahmen untermauert werden. Ausweichmanöver wie die Anrechnung außereuropäischer Klimaschutzprojekte auf das EU-Ziel, wie derzeit aus CDU/CSU-Kreisen befürwortet, müssen kategorisch ausgeschlossen werden”, fordert Müller-kraenner.

Die DUH lehnt auch die Einbeziehung von Aufforstung und Landnutzungsmaßnahmen, sogenannten CO2-Senken, in das Klimaziel ab. Die dringend notwendige Stärkung der natürlichen CO2-Senken durch verantwortliche Forst- und Agrarwirtschaftspolitik dagegen müsse durch ein zusätzliches Ziel geregelt werden. Zudem sei angesichts von immer häufiger auftretenden Belastungen wie Dürreperioden und Waldbränden nicht gesichert, dass Wälder und Moore CO2 auch langfristig binden können.

Die DUH fordert weiter die EU und die Nationalregierungen müssten das Ziel aber auch mit

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“…. Votum für ein Reduktionsziel von 60 Prozent !” : Sascha Müller-Kraenner bild steffen kugler bild duh

verbindlichen und wirksamen Maßnahmen unterfüttern. Dies bedeutet, aus Sicht der DUH, zunächst bestehende Instrumente der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienz-Richtlinie im Einklang mit dem neuen Zielpfad zu überarbeiten.

Die von der Kommission und einigen Mitgliedstaaten angedachte Ausweitung des Emissionshandels auf den Straßenverkehr und den Gebäudesektor hingegen ist nach Ansicht der DUH ein regulatorischer Irrweg. Bestehende ordnungsrechtliche Instrumente könnten dadurch unterwandert werden. In diesen Bereichen kann der Emissionshandel ohnehin keine nennenswerte Lenkungswirkung entfalten. Die CO2-Preise, die nötig wären, um Verbraucher zu einer Fassadendämmung oder dem Wechsel auf ein E-Auto zu bewegen, werden im Emissionshandel auf absehbare Zeit nicht erreicht werden, ist sich die DUH sicher.

Die DUH fordert daher, diese Sektoren nicht aus dem Geltungsbereich der Lastenteilungsverordnung zu entlassen und CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und Lkw sowie die Effizienzvorgaben im Gebäudebereich weiter zu verschärfen. Dies ist unabdingbar, um den dringend nötigen Umbau hin zur Klimaneutralität in diesen Sektoren anzustoßen.