Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) forderte am vergangenen Mittwoch, 28. Oktober,  eine EEG-Umlagebefreiung sollte ausschließlich für grünen Wasserstoff gelten.

" ...Die Wasserstoffstrategie enthält folgerichtig den Vorschlag der EEG-Umlagebefreiung ausschließlich von grünem Wasserstoff.“,   ;  Simone Peter: BEE-Präsidentin, zuvor Grünen-Vorsitzende
” ...Die Wasserstoffstrategie enthält folgerichtig den Vorschlag der EEG-Umlagebefreiung ausschließlich von grünem Wasserstoff.“ …Simone Peter: BEE-Präsidentin, zuvor Grünen-Vorsitzende

In seiner Stellungnahme vom selben Tag verweist der Verband darauf Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) habe dagegen in seinem Stakeholder-Dialogmeeting am Dienstag, 20.Oktober, drei mögliche Optionen  zur EEG-Umlagebefreiung vorgestellt. Hierbei wurde  nicht nur  eine Umlagebefreiung  für grünen  Wasserstoff sondern auch für alle Hersteller von Wasserstoff – unabhängig von der Farbe und vom Verwendungszweck des Wasserstoffs – diskutiert.

Der BEE präzisierte  in seiner Stellungnahme  noch mal klar  und: „Die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung hat aus gutem Grund zum Ziel, grünen Wasserstoff als vielfältig einsetzbaren Energieträger und Energiespeicher im Sinne der Energiewende nutzbar zu machen. Denn nur ein auf Erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem erfüllt die Anforderungen an Klimaschutz und regionale Wertschöpfung. Die Wasserstoffstrategie enthält folgerichtig den Vorschlag der EEG-Umlagebefreiung ausschließlich von grünem Wasserstoff. Hiervon sollte nicht abgerückt werden“,  forderte noch mal  BEE-Präsidentin Simone Peter.

„Das BMWi sollte bei der Ausgestaltung der EEG-Umlagebefreiung berücksichtigen, dass der Aufbau einer heimischen Wasserstoffwirtschaft kein Selbstzweck ist. Er ist vielmehr ein Mittel, alle Sektoren des Energiesystems im Sinne der Klimaziele zu transformieren“, so Peter weiter. Grüner Wasserstoff müsse als wichtiges Element der Sektorenkopplung dort verwendet werden, wo Strom aus Erneuerbaren Energien nicht direkt eingesetzt werden kann. „Wir brauchen hier ein richtungsweisendes Signal, damit die Maßnahmen einen wichtigen Anreiz für den Hochlauf der heimischen grünen Wasserstoffwirtschaft setzen.“

Der BEE plädiert in diesem Zusammenhang für ein zweistufiges Modell. Eine teilweise Entlastung von der Umlage gäbe es danach für Betreiber von Elektrolyseuren, die die grüne Eigenschaft des bezogenen Stroms nachweisen können. Außerdem müsse die Umlagebefreiung auf eine bestimmte Vollstundenzahl pro Jahr begrenzt sein. Die komplette Befreiung solle für Betreiber gelten, die darüber hinaus sicherstellen, dass ihre Elektrolyseure potentielle Netzprobleme nicht verstärken.

Simone Peter abschließend:  „Der zügige Markthochlauf mit ausschließlich grünem Wasserstoff ist machbar. Heimische Erneuerbare Energien können einen großen Teil des für die Wasserstoffproduktion notwendigen Stroms liefern, wenn sie denn entsprechend ausgebaut und auch die Potentiale der sukzessive aus der EEG-Förderung fallenden Anlagen entsprechend genutzt werden. Hierfür ist die EEG-Novelle 2021 nachzubessern.“