“… eine langjährige Forderung NRW’s ….!”
Das belgische Umwelt- und Energieministerium hatte jetzt die Bundesregierung förmlich über die geplante Durchführung der UVP informiert. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat die Ankündigung der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 nicht nur begrüßt, sondern auch die Beteiligung Nordrhein-Westfalens zugesichert.
Zugleich wies die Ministerin darauf hin, dass „..die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung eine langjährige Forderung Nordrhein-Westfalens ist. Das Land Nordrhein-Westfalen werde sich daher selbstverständlich an dem grenzüberschreitenden Verfahren beteiligen. Das zuständige Bundesumweltministerium wurde von ihr auch gebeten, den belgischen Behörden unsere Beteiligungsabsichten mitzuteilen.“
Der Standort des Kernkraftwerks Doel liegt etwa 130 km von der nordrhein-westfälischen Grenze entfernt. Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 29.7.2019) und das Belgische Verfassungsgericht (Urteil vom 5.3.2020) hatten entschieden, dass die bisher für die beiden Reaktoren ausgebliebenen Umweltverträglichkeitsprüfungen nachgeholt werden müssen. Bereits im Jahr 2016 hatten Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ein Beschwerdeverfahren beim Implementation Committee („Beschwerdeausschuss“) der Espoo-Konvention („Internationales Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen“) mit dem Hinweis auf die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet. Dieses Verfahren ist noch anhängig.
Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht : Umweltverträglichkeitsprüfung ja, aber: Atommeiler Doel 1 und Doel 2 stilllegen !!!