Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hatte bereits am Sonntag, 27. September, darauf hingewiesen , dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger, sowie Vereine und Verbände, die sich gegen die drohende Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke Doel 1 und Doel 2 zur Wehr setzen wollen, bis zum 30. September 2020 offiziell registrieren lassen müssen. Nur dann werden sie mit ihren Anlegen im aktuell laufenden Verfahren zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) berücksichtigt.

"...die beiden Uraltmeiler sofort schließen...; Sie alle protestieren schon lange gegen die höchst umstrittenen belgischen AKWs ...; Deutsche Delegation auf dem Weg ins Brüsseler EU-Parlament, um Unterlagen über die Pannenmeiler Tihange und Doel zu überbringen...bild umwelt-energie-report
“…die beiden Uraltmeiler sofort schließen…! Sie alle protestieren schon lange gegen die höchst umstrittenen belgischen AKWs …; Deutsche Delegation auf dem Weg ins Brüsseler EU-Parlament, um Unterlagen über die Pannenmeiler Tihange und Doel zu überbringen…bild umwelt-energie-report

Der BBU verweist in dem Zusammenhang auf eine Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums (BMU) in der es  u. a. dazu heißt: „Für die Laufzeitverlängerung der beiden belgischen Reaktoren Doel 1 und Doel 2 soll vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Vorabentscheidungsverfahren (C-411/2017) und der nachfolgenden Entscheidung des Belgischen Verfassungsgerichts vom 5. März 2020 die rechtlich erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung

(UVP) nachgeholt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wurde in der Folge von der belgischen Regierung über die Durchführung einer grenzüberschreitenden UVP mit Bezugnahme auf die Espoo Konvention und einer Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Aarhus-Konvention entsprechend unterrichtet. Das Verfahren beginnt mit einer Registrierungsmöglichkeit bis zum 30. September 2020.“

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat in dem Zusammenhang noch mal darauf hingewiesen, dass er die drohende Laufzeitverlängerung der AKW Doel 1 und 2 ablehnt  und generell die sofortige Stilllegung dieser und aller weiteren AKW in Belgien (und anderswo) fordert. Um sich im laufenden UVP-Verfahren einbringen zu können, hat sich der BBU bereits zur Beteiligung an dem Verfahren registrieren lassen. Der BBU hofft, dass sich noch möglichst viele betroffene Privatpersonen und Organisationen registrieren lassen um gegen die drohende Laufzeitverlängerung der AKW Doel 1 und 2 Einsprüche vortragen zu können.