Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte gestern, Mittwoch 14. Oktober, Branchenvertreter der Windenergie zu einem Round Table-Gespräch eingeladen, um die Zukunft ausgeförderter Windenergieanlagen zu erörtern. Daran hatten auch der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Ingbert Liebing und auch BDEW-Chefin Kerstin Andreae  teilgenommen.

"..Wir freuen uns auf die Fortsetzung des Dialogs mit dem Bundeswirtschaftsminister .! Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation
“Wir freuen uns auf die Fortsetzung des Dialogs mit dem Bundeswirtschaftsminister … !” Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation

Liebing schaute anschließend gleich in die Zukunft und erklärte: „Wir freuen uns auf die Fortsetzung des Dialogs mit dem Bundeswirtschaftsminister über die notwendigen Rahmenbedingungen zur weiteren Nutzung ausgeförderter Windenergieanlagen an Land. Oberstes Ziel sollte sein, das Repowering von ausgeförderten Windenergieanlagen zu unterstützen, um mit neuen und leistungsfähigeren Anlagen mehr EE-Strom an vorhandenen Standorten zu produzieren.
Dort, wo Repowering nicht infrage kommt, sollte ein Weiterbetrieb vorrangig über den Markt möglich gemacht werden. Hier müssen wir stärker in die Direktvermarktung gehen. Aktuell wird die Vermarktung von EE-Strom aus Windenergieanlagen, die aus der EEG-Förderung herauswachsen, durch den bestehenden Rechtsrahmen unnötig erschwert. Dafür müssen Hürden im System beseitigt werden und stärkere Anreize geschaffen werden.

BDEW-Chefin Kerstin Andreae verwies anschließend darauf es sei mit Blick auf die Klimaziele essenziell, die bestehenden Windenergie-Standorte für das Repowering zu erhalten. Neue Anlagen könnten an solchen Standorten deutlich höhere Erträge bringen und damit flächeneffizient den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung erhöhen.

„Ziel muss es außerdem sein, ausgeförderte Windenergieanlagen so schnell wie möglich in die sonstige Direktvermarktung zu überführen“, mahnte Kerstin Andreae.  Und sie forderte weiter: „Um hier das volle Potential ausschöpfen zu können, müssen unter anderem die bestehenden Hemmnisse bei Herkunftsnachweisen beseitigt werden. Dazu gehört die Vereinfachung der Regelungen zur Anlagenregistrierung und Ausstellung von Herkunftsnachweisen sowie die Reduzierung der Registrierungs- und Transaktionsgebühren beim Herkunftsnachweisregister. Auch die notwendige technische Nachrüstung sollte keine kostenintensiven Zwischenlösungen erfordern, die den Windparkbetreibern auf dem Weg in die Direktvermarktung Steine in den Weg legt. Hier brauchen wir praxisnahe Übergangslösungen“, forderte Andreae.