„Mit der Zielerhöhung für Windanlagen auf See  ist klar, dass Deutschland ein führender Markt für die Offshore-Windenergie bleiben wird“, konstatierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am vergangenen Donnerstag, 05. November anlässlich  der 2./3. Lesung der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes sowie des Investitionsbeschleunigungsgesetzes die beide am selben Tag vom  Bundestag beschlossen wurden.

"„... ist klar, dass Deutschland ein führender Markt für die Offshore-Windenergie bleiben wird“..."; Peter Altmaiern, bild Steffen Kugler bundesrg
“„… ist klar, dass Deutschland ein führender Markt für die Offshore-Windenergie bleiben wird…”; Peter Altmaiern, bild Steffen Kugler bundesrg

Der Minister betonte auch  der Ausbau von Windenergie an Land werde mit den neuen Regelungen weiter beschleunigt. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz beinhalte damit „ …wichtige strukturelle Verbesserung für die Planungsbeschleunigung wichtiger Infrastrukturvorhaben“, so der Minister.

Mit dem  Windenergie-auf-See-Gesetz sollen  die Voraussetzungen geschaffen werden, „… um die ehrgeizigen Ausbauziele bis 2040 umzusetzen.“  Auch ein entsprechender Personalzuwachs in allen betroffenen Behörden ist demnach, wie Altmaier bekannt gab, vorgesehen. Damit erfülle die Bundesregierung zentrale Zusagen der Offshore-Vereinbarung, er selbst, Altmaier,  am 5. Mai 2020 gemeinsam mit den Energieministern der Küstenländer und den Geschäftsführern der Übertragungsnetzbetreiber unterzeichnet habe. Der Minister verwies auch darauf mit dem Gesetz werde zudem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2020 umgesetzt und eine Regelung geschaffen, die bestimmten Projekten ermöglicht, die Übernahme der Kosten für Untersuchungen zu beantragen.

Das Investitionsbeschleunigungsgesetz soll Planungsverfahren im Infrastrukturbereich beschleunigen. Mit den  Maßnahmen soll auch vereinfacht werden  Infrastrukturprojekte umzusetzen.  Unter anderem sollen die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklagen gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entfallen und so Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Das Gesetz ist  aus Sicht Altmaiers somit auch ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Aktionsplans Wind, den das BMWi im Herbst 2019 vorgelegt hat. Er zielt darauf ab, den Ausbau von Windenergie an Land zu beschleunigen.