Das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Kauf, Einbau und Anschluss einer Ladestation mit jeweils 900 Euro. Ab dem vergangenen  Dienstag, 24. November,  können Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger die Förderung beantragen.

"Das KfW-Förderprogramm kommt zur richtigen Zeit ...", bild rwe
“Das KfW-Förderprogramm kommt zur richtigen Zeit …”, bild rwe

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft  (BDEW)  begrüßte die Förderung noch am selben Tag der Bekanntgabe durch die KfW , die auch die intelligente Einbindung in die Stromnetze unterstützt. Zugleich aber mahnt der Verband  eine zügige Einigung beim Gebäude- Elektromobiliätsinfrastruktur- Gesetz  (GEIG) als weiteren Baustein für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur an.

Hierzu bestätigte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW- Hauptgeschäftsführung in diesem Zusammenhang zunächst: „Das KfW-Förderprogramm kommt zur richtigen Zeit, um der Elektromobilität weiter Auftrieb zu verschaffen. Staatliche Kaufprämien haben in den letzten Monaten bereits zu steigenden Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge geführt, da sie die finanziellen Hürden beim Autokauf senken.“ Doch sie wies auch darauf hin ein weiteres wichtiges Kaufkriterium sei  der gesicherte Zugang zu Lademöglichkeiten. Diese würden bei Elektrofahrzeugen in erster Linie zuhause oder am Arbeitsplatz benötigt, denn hier finden mehr als 80 Prozent der Ladevorgänge statt. Die Förderung privater

" Jetzt müssen noch die richtigen Weichen für Neubauten gestellt werden ...!" Kerstin Andreae
” Jetzt müssen noch die richtigen Weichen für Neubauten gestellt werden …!” Kerstin Andreae

Ladestationen stelle somit eine sinnvolle Ergänzung zu den Kaufprämien dar. „Zugleich stellt das Förderprogramm sicher, dass intelligente Ladeinfrastruktur gefördert wird, die die Integration der Elektromobilität in die Stromnetze unterstützt. Dadurch ist auch ein schnellerer Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur möglich“, so Kerstin Andreae.

Doch dann weist sie darauf hin, wichtig sei  nun, auch die rechtlichen Hürden für den Einbau privater Ladeinfrastruktur aus dem Weg zu räumen. Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz wurde bereits gesetzlich geregelt, dass Wohnungseigentümer und Mietern einen Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft bzw. dem Vermieter haben, auf eigene Kosten eine Ladeinfrastruktur errichten zu lassen.

Jetzt müssen mit dem Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) noch die richtigen Weichen für Neubauten gestellt werden“, fordert Kerstin Andreae und weist zugleich darauf hin:  „ Hierzu haben BDEW und der Handelsverband HDE gemeinsam einen pragmatischen, umsetzungsorientierten Vorschlag vorgelegt, der die bedarfsgerechte Errichtung privater Ladeinfrastruktur beschleunigt. Die Erwartung ist jetzt, dass beim GEIG zeitnah ein pragmatischer Ansatz verfolgt wird. Nur im Zusammenspiel können die einzelnen Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten und den Hochlauf der Elektromobilität wirksam beschleunigen.“